Beiträge von truckerjojo

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!

    Hallo Gemeinde !

    Möchte hier mal auf unsere kleine feine IG aufmerksam machen ....

    wir sind ein Haufen von knapp 50 Quadidiöten .... die gemeinsam dem Virus frolgen ....

    Wer mehr erfahren mag schaut sich gern mal auf unserer Infopage um ....

    Ansonsten wünschen wir viel Spass mit eurem Hobby

    Externer Inhalt www.cafe-geronimo.de
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.

     Möhneseetreffen 2013 

    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.

    Hallo Quadgemeinde!

    Einige von euch fragten sich ja schon was ist mit dem Treffen an der Möhne !
    Hier nun das erfreuliche der Termin steht :

    11.05.2013 13:00 Uhr
    Geronimo
    Linkstr.17
    59519 Möhnesee-Delecke

    Externer Inhalt www.cafe-geronimo.de
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.


    Wie im letzten Jahr auch sollte es wieder eine Sternfahrt werden, darum
    möchte ich die Stammtische bitten dahingehend die Planung in die Hand zu
    nehmen. 

    Das Geronimo wird dazu wieder eine Speisekarte für das Treffen anbieten!
    (diese wird wenn erhalten hier eingefügt)

    Leider gibt es auch dieses Jahr wieder ein paar Regeln!
    Wo wir bitten möchten diese auch zu befolgen um dann auch 2014 wieder dort erscheinen zu dürfen!
    1. Parken: Teilnehmer parken bitte auf dem reservierten Parkplatz hinter dem Haus
    (Grünflächen sind Tabu da die nicht zum Lokal sondern der Stadt gehören)
    2. Anfahrt : Für die Anfahrt nutzt bitte die B 229 ( Arnsberger Str.) Lärmschutz
    Vor allem Stunts und unnützes aufdrehen sollten vermieden werden!
    Lieben Gruß vom Geronimo 2012 hat das schon ganz gut geklappt!

    DieModeratoren der Stammtische möchte ich bitten bis zum 5.5.2013 mir eine
    ungefähre Teilnehmeranzahl in Form einer Liste mit den Nick´s zukommen
    zu lassen !
    dazu nutzt bitte diese E-Mail: ruhrpottrunners@live.de

    Alle Stammtischlosen (blödes Wort) tragen sich bitte in die Teilnehmerliste im Kalendereintrag ein.
    Link zum Kalendereintrag

    Ansonsten wünsche ich EUCH und UNS ein tolles Treffen bei super Wetter und natürlich viel Spass!


    Haftungsausschluß:
    Der Autor sowie die IG Ruhrpott Runner´s übernehmen keinerlei Haftungfür Schäden jeglicher Art.
    Die Teilnehmer haften selbst für entstandene Schäden.
    Die Teilnahme am Treffen findet auf eigene Gefahr und eigen Rechnung statt.


    Ab 19. Januar 2013 gelten neue Regeln für Führerschein-Neulinge und alle, die den alten Lappen umtauschen wollen. Neu ausgestellte Lizenzen für PKW sind dann auf 15 Jahre befristet. LKW- und Bus-Führerscheine sind nach wie vor fünf Jahre gültig. Mit der Änderung setzt Deutschland eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der verschiedenen Fahrerlaubnisse in Europa um. Die Befristung dient der Fälschungssicherheit. Das Dokument läuft zwar künftig ab, die Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.
    Mit der Umsetzung der EU-Führerschein-Richtlinie wird außerdem das Mindestalter für den Erwerb der Führerscheinklasse C/CE von 21 auf 18 Jahre angehoben. Nur wer zum Stichtag volljährig ist und eine abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer besitzt, darf künftig unter 21 Jahren mit einem LKW bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger, für den eine Fahrerlaubnis der Klassen C oder CE erforderlich ist, Fahrten im gewerblichen Güterkraftverkehr durchführen. Mit der beschleunigten Grundqualifikation dürfen Personen zwischen 18 und 21 Jahren nur Kraftfahrzeuge und Kombinationen der Klassen C1 und C1E fahren.
    Anhängerregeln werden vereinfacht
    Auch die Anhängerregeln sind grundlegend überarbeitet und wesentlich vereinfacht worden. Bei der Klasse C1E (LKW über 3.5 Tonnen mit Anhängern über 750 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht) sind künftig zum Beispiel Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger von mehr als 750 Kilogramm erlaubt, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination nicht 12 Tonnen übersteigt. Auf das Verhältnis der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers zu der Leermasse des Zugfahrzeuges kommt es also nicht mehr an. Die technischen Vorschriften in Bezug auf die Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.

ANZEIGE