Beiträge von ah1st

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    Hallo!
    Ich will mir mein erstes ATV zulegen und bin nach reichlich Recherche dazu entschlossen mir eine 1000 tgb BLADE zuzulegen. Ist das für mich als Anfänger zu gewaltig? Aber ich will auch kein kleines kaufen und mich dann hinterher Ärgern das ich mal lieber doch das große genommen hätte? Mein Budget liegt bei 10000€ . Für Vorschläge aller Art bin ich offen. Dazu muss ich sagen das ich 196 groß bin und 110kg wiege . ich will das ATV 50/50 für Arbeit /Ausfahrten mit Frau Straße / Gelände nutzen. Ein mir vertrauenswürdig erscheinender Händler für TGB und Polaris ist im 10km Umkreis.

    Das lässt sich ganz genau sagen:

    0,001 Kubikmeter wären genau richtig für Dich!

    PS.: Hat da grad wer Korinthenk... gedacht??? :sl:

    Ich glaube, Dein Denkfehler liegt darin, dass Du erst verstehen musst, dass eine Zugmaschine auch ein Kraftfahrzeug ist. Ist zwar trivial, aber manchmal kommt man über so eine Schwelle nur schwer drüber. Kann man im StVG im §1 nachlesen.

    Vielleicht hilft das:

    Ist Dein als LoF Zugmaschine zugelassenes Fahrzeug ein Kfz? --> ja --> kommen also Klassen B oder T oder L in Betracht

    Ist das zGG max. 3500 kg (einschl. etwaiger Anhänger) ? --> ja --> kommen also Klassen B oder T oder L in Betracht

    Ist das Fahrzeug ausgelegt und gebaut zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen (außer Fahrzeugführer)? --> ja --> kommen also Klassen B oder T oder L in Betracht

    Ist das Fahrzeug eine Zugmaschine, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt ist und für solche Zwecke eingesetzt wird (auch mit Anhänger)? --> ja --> kommen also Klassen B oder T oder L in Betracht

    Ist es eine Zugmaschine mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h --> nein --> Klassen L und T fliegen raus, kommt also nur noch Klasse B in Betracht.


    Nochmal Zitat FeV:

    "Klasse B:

    Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)."

    Ausgenommen von Klasse B sind nur Klassen AM, A1, A2 und A und die Kfz mit mehr als 3500kg zGG usw. . Die Klassen L und T sind nicht ausgenommen! (--> Krafträder und Zugmaschinen sind auch Kraftfahrzeuge!)

    Damit ist die Rechtslage doch eindeutig, Urteile etc. sind da nicht notwendig. Noch Fragen, Kienzle?

    Ich nehme ein Smartphone.

    Software: Mapfactor Navigator in Verbindung mit Rotation locker

    Vorteile:

    Verwendung von OSM Karten (sehr detailliert)

    GPX Routenimport möglich (z.B. vom Motoplaner oder von OSM Routenplaner oder von Alpenpässen oder von GPSies)

    GPX Aufzeichnung möglich

    offline verwendbar

    kostenlos, aber man kann spenden


    Hardware:

    Otterbox Defender mit bissel gebastel auf HR Adapter

    Schwanenhals mit HR Platte

    Sonnenblende

    Doppel- USB / 12V Adapter

    Bilder

    Fazit:

    Tut was es soll, trotzdem als Backup im unbekannten Gebiet immer Landkarte mitnehmen!

    Ich wäre gerne dabei, wenn du einem deutschen Beamten vom BAG erzählst, dass du dein Fahrzeug nicht über die Räder zurren darfst.
    Die Jungs werden sich freuen, wenn du deine Ladung nur an der gefederten Masse verzurrst.

    Und ich wär gern dabei, wenn der gleiche Beamte Dir erzählt, dass Du auch so sichern darfst, so aber nicht.

    Aber jeder kann natürlich machen was er will.

    Zum Glück kann er das nicht.


    Himmel, wie bist Du drauf?

    Ich hatte es schonmal geschrieben: der Physik ist egal, ob gewerblich oder privat. Das sollte auch mit Bauernverstand einleuchten. Zwingende Vorschriften für privat gibt es sehr wohl, habe ich auch geschrieben. Und blöderweise wird dort auf die anerkannten Regeln verwiesen. Wenn Dir das nix sagt, musst Du Dich schlau machen. Hab nix gewusst wird Dir im Schadensfall nicht helfen. Und den willst hoffentlich auch Du vermeiden.

    Nochmal: Das kleinere Problem seh ich beim Knöllchen durch die Polizei, sondern wenn durch eigene Blödheit doch was passiert und dabei vielleicht noch andere zu Schaden kommen. Das ist egoistisch. Noch dazu könnte es durchaus sein, dass Deine Haftpflicht Dich in Regress nimmt, wogegen dann das Knöllchen Kindergarten ist. Einen Alibi - Spanngurt (zu schwach, verschlissen etc.) kannst Du getrost weglassen. Trink lieber in der Zeit, wo Du den dranfummelst nen Kaffee, da haste mehr davon.

    Ich hätt ja noch ne andere Idee: Fahr doch mal ungesichert bei der Polizei vor und frag die, nach welchen Regeln die Dich jetzt verknacken. Das ist dann sicher ungemein erhellend bezüglich anerkannter technischer Regeln...

    "2. Privat sind die Vorschriften einfacher. Bei ATV/Quad transport hier gehe ich aus von Privat."

    Schreib doch mal, welche Vorschriften es für privaten Transport gibt.

    Aus meiner Sicht ist das der 22er STVO. Darin wird auf die anerkannten Regeln der Technik verwiesen, die zu beachten sind. Und welche sind das?

    "4. Privat braucht mann keine zertifizierte spangurten; es darf auch Seil oder Ketten sein."

    Zustimm, solange die auftretenden Kräfte aufgenommen werden können. Das muss der Privatverwender gewährleisten können.

    "Die Befestigung am Anhänger ist nicht gesetzlich vorgeschrieben."

    Wie meinst Du das? So wie hier ganz ohne Gurte, wenn die Kastenmaße des Anhängers = Umriss des Quads?

    Wir sind aber einig, wenn verzurrt wird, dass die Zurrpunkte des Anhängers die auftretenden Kräfte abhalten können müssen.

    "Es muss so befestigt sein das die Ladung nicht mehr rutscht; sonnst nichts."

    So stehts im 22er STVO.

    "Ob mann dazu einen Gurt nimmt mit 1000 kg Zugkraft oder eine mit 10 tonnen ist egal."

    Und hier wird's knifflig und da stimme ich überhaupt nicht zu:

    Wieviel darfs denn sein? Geht auch ein Gurt mit 100kg LC oder auch einer, der gar keine ausgewiesene LC hat? Holla die Waldfee, wenn Du hier ins falsche Baumarktregal greifst, wirds schnell gefährlich.

    "Was heist das jetzt in die Praxis: Ob eine Sicherung unten / oben / diagonal befestigt ist; ist egal. Die Spannung muss gleich bleiben und die Ladung darf nicht rutschen. Für mich: vorne auf den Anhänger......gegen die vorderhand fahren und eine vorne und eine hinten abspannen. Am rad versteht sich. (ungefederte masse) Mein Seilzug wird als extra vorne am hanger befestigt, aber nicht straf gezogen. Mein ATV kann schon mit federn auf seine eigene federn."

    Und ist das dann auch o.k.?

    Aus meiner Sicht ja, weil die Gurte keiner dynamischen Beanspruchung durch federnde Masse ausgesetzt sind.

    Sooo jetzt hatte ich auch mal die Zeit alles zu lesen, daher jetzt hier mein Kommentar.

    So scharf sind die Gar nicht, siehe anghängtes Bild. Die Tatsache, dass Kanten vermieden werden müssen ist bewusst, jedoch war sonst nichts ausreichend stabiles verfügbar, um eine Sicherung vorzunhemen.


    Was spricht gegen das sichern über die Achse?

    Solange die gefahrene Geschwindigkeit nicht höher ist, als was das Quad kann, dürften die Kräfte nicht größer als im Fahrbetrieb des Quads sein.

    Vom Niederzurren kann ich nichts lesen :Nichts:


    Ich werd dir die VDI hier nicht veröffentlichen. :Nichts: Wenn Du beruflich damit zu tun hast, sollte die Dir ohnehin zugänglich und bekannt(!) sein. :yipp: Ich geb Dir auf Anfrage sogar noch die Seitennummer.


    PS.: Meine Fragen hast Du noch nicht beantwortet:

    Dürfen Kfz bis 4t und leichte Nutzfahrzeuge, wenn keine Räder dran sind, beim Transport niedergezurrt werden?

    Auf welches Regelwerk beruft sich der VDA? Und ist das dann auf unsere Fälle anwendbar (z.B. bei ner Ladungssicherungskontrolle)?

    Zitat von »nighteik«



    Im gewerblichen Bereich macht der VDA die Vorschriften . Ich weiß nur aus der täglichen Praxis das Niederzurren von Fahrzeugen nicht zulässig ist.Bin kein Rechtsverdreher....
    Ich mache das erst seit neun Jahren und lerne gerne was dazu :) Wenn du mir zeigen kannst wo es geschrieben steht das Niederzurren von Fahrzeugen zulässig ist, dann zeig es Bitte.

    Na das hatte ich doch schon hier und hier geschrieben: VDI 2700 Blatt 8.1 Ausgabe April 2009 , kann man von hier beziehen.

    So, und jetzt Du:
    Auf welches Regelwerk beruft sich der VDA? Geben die gar was eigenes raus? Wollen die evtl. aus Qualitätssicherungsgründen das nicht (wäre ja nachvollziehbar)?


    Hab was gefunden, ist es das?
    >


    Unverbindliche Empfehlung des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA),
    Frankfurt/Main
    Ausgabe: März 2010 ">
    Fahreranweisung für Transporte von PKW und leichten Nutzfahrzeugen bis unter 4 t (im weiteren Fahrzeuge genannt) auf Spezial-Autotransportern "

    Zitat"
    ">
    ">


    Schadenverhütung ist das oberste Gebot für alle mit dem
    Transport von Fahrzeugen beauftragten Personen und
    Unternehmen.

    1.3 Die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen
    Vorschriften und Haftungsregelungen bleiben hiervon
    jedoch unberührt. Dies gilt auch für die Regeln zur
    Ladungssicherung nach VDI-Richtlinie 2700 Blatt 8.1."


    Und was das Sichern über die Räder angeht:
    >


    8. Sicherung der Neufahrzeuge auf dem Transporter
    8.1 Die Fahrzeuge sind grundsätzlich mit Drei-Punkt-Zurrgurten, die mit variablen
    Gurtcontrollern versehen sind, in Verbindung mit Radvorlegern auf den
    Transportfahrzeugen zu sichern.<

    Also bleibt's dabei: Niederzurren (auch unserer Quads) ist dadurch nicht verboten.

    Im gewerblichen Bereich macht der VDA die Vorschriften . Ich weiß nur aus der täglichen Praxis das Niederzurren von Fahrzeugen nicht zulässig ist.Bin kein Rechtsverdreher....
    Ich mache das erst seit neun Jahren und lerne gerne was dazu :) Wenn du mir zeigen kannst wo es geschrieben steht das Niederzurren von Fahrzeugen zulässig ist, dann zeig es Bitte.


    Na das hatte ich doch schon hier und hier geschrieben: VDI 2700 Blatt 8.1 Ausgabe April 2009 , kann man von hier beziehen.

    So, und jetzt Du:
    Auf welches Regelwerk beruft sich der VDA? Geben die gar was eigenes raus? Wollen die evtl. aus Qualitätssicherungsgründen das nicht (wäre ja nachvollziehbar)?

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