Beiträge von ah1st

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    Hier mal ne kleine Übersicht zur Ladungssicherung :)

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    Niederzurren ist darum nicht mehr zulässig, weil sich der Gurt lösen könnte oder reißen. Dann hüpft das Fahrzeug aus den Federn . Wenn dir sowas in der Kurve passiert, dann viel Spaß dabei....

    Die Übersicht kommt sinngemäß aus der VDI.

    Dann müsste ja das Niederzurren explizit verboten sein. Ist es aber nicht (steht nämlich auch so in gleicher VDI), oder hast Du eine andere Grundlage (Quelle)?

    Und wenn sich das Quad trotz Sicherung über die Räder mitsamt Anhänger aufschaukelt, wird der Spaß noch größer, weils dann Dein Zugfahrzeug auch noch mit von der Straße wippt. Mein Anhänger fing deswegen schon an zu schlingern. Deswegen Sicherung über die Räder (Aufnahme der Kräfte im normalen Fahrbetrieb) + Sicherung der federnden Masse (gegen das Aufschaukeln).

    Gegenfrage:

    Wie sichert man ein Fahrzeug ohne Räder, wenn also die Radgurte nicht möglich sind?

    Darf man das z.B. mit Holz unterbauen und Niederzurren? Darf man!

    Warum dann nicht auch, wenn die Räder noch dran sind?

    Hat z.B. er hier gemacht, geht wunderbar und ist auch vorschriftenkonform.

    Ich kann nur berichten was gewerblich vorgeschrieben ist:

    Fahrzeug vorwärts geladen (in Fahrtrichtung) drei Keile(Radvorleger) und ein Gurt.
    Zum Beispiel hinten rechts zwei Keile und der Gurt. Vorne links der dritte Keil davor.

    Fahrzeug rückwärts geladen vier Keile und zwei Gurte diagonal gesichert.
    z.B. Hinten rechts zwei Keile und Gurt und vorne links das Selbe.

    Können Radvorleger(Keile) nicht gesetzt werden, dann muss ein zusätzlicher Gurt verwendet werden anstatt dem Keil.


    Richtig. So steht's in der VDI 2700 Blatt 8.1 (aktuelle Ausgabe April 2009).

    Da vermutlich niemand geeignete Radvorleger beziehungsweise einen geeigneten Aufbau zum ordentlichen Sichern von Fahrzeugen hat, empfehle ich alle vier Räder mit einem dreipunkt Gurt zu sichern. Auf die Gurte gehört ein Gurtcontroller. Dann ist alles nach Vorschrift.

    Sehr gut! :thumbup:

    "Niederzurren ist nicht mehr zulässig."
    Stimmt nicht, ist im o.g. Blättl immer noch drin. Voraussetzung: Vom Hersteller des Quads geeignete Befestigungsmöglichkeiten vorgegeben (was z.B. bei CanAm der Fall ist). Ich kann mir aber gut vorstellen, dass die DEKRA diese Variante nicht mehr empfiehlt, weil die Nachteile zu groß und die Sicherung über die Räder bei geeignetem Transportmittel weniger fehleranfällig ist.

    Gesichert wird nur gegen die Kräfte, die beim Transport also während der Fahrt auftreten, nicht für einen Unfall.

    Auch richtig.

    Hast du mein Beitrag gelesen mit wie viel Prozent man Sichern muss und wie unendlich die Kraft sich bei einem Aufprall vervielfacht?

    Ja, deckt sich mit meinem Beitrag vom 25.01.2013: abzusichernde Kräfte
    ergeben sich aus den "üblichen Gegebenheiten des Straßenverkehrs".
    Der Frontalzusammenstoß gehört da nicht dazu (der ist "allgemeines
    Lebensrisiko" und kommt deswegen auch im VDI Blättel nicht vor).

    "Die Konstruktion unter dem Hänger ist auf jeden Fall stabil, ich bin von dem Gewerk und kann schweißen und selber Biegeprofile herstellen usw. Womit ich dir recht geben muss ist das evt. die Anhängerkupplung nicht das ganze Quad aushält. Aber mal ehrlich hast du dir mal angesehen wie die aufgenommen ist und wie viel alleine eine m8 schraube auf Scheer Belastung aushält? Da sind 3 vorhanden!

    Wie gesagt, es wird hier glaub ich immer vom extremen ausgegangen und auf einen Frontalzusammenstoß spekuliert! Die Kräfte die da entstehen kannst du eh nicht halten. Da reist dir eh der ganze Hänger aus der Kupplung und dann geht's ab ins Auto nach vorne."

    Man muss, glaube ich zwei Dinge unterscheiden:
    1. unter den "normalen Gegebenheiten des Straßenverkehrs" darf mit der Ladung nix passieren
    Kann das die AHK gewährleisten? Wenn ja, dann ist alles safe. Dafür muss man ggf. bissel rechnen können (Zug- und Biegefestigkeiten von Schrauben und Stahlprofilen etc. - dafür ist schon eine einschlägige Ausbildung erforderlich, die ich mir nicht zurechne). Alternativ ist eben die Verwendung von Herstellerangaben möglich (Zug- und Stützlast der AHK, Plaketten auf Ketten und Gurten, garantierte Zurrkräfte an Zurrösen des Anhängers).
    Dieser erste Punkt ist für mich der wesentliche, weil sicherheitsrelevant (deshalb auch der "Egoismus").

    2. Bei einer Kontrolle muss die Wirksamkeit der Sicherungsvariante überzeugen können (wem Konsequenzen wie Bußgeld und Weiterfahrverbot egal sind kann freilich drauf verzichten). Hier wird man um die Herstellerangaben und um die "Sicherheitsvorschriften" nicht umhin kommen. Schließlich sind die BAG - Knechte in diesem Regelwerk geschult und können mit einer noch so richtigen Festigkeitsberechnung im Zweifel nix anfangen.


    Die Schrauben an sich werdens schon halten, trotzdem ist die Scherkraft nur im horizontalen Lastfall relevant. Die Kette verzurrt jedoch in diagonaler Richtung, weshalb auch die zulässige Stützlast betrachtet werden muss.

    Und nein, ich gehe nicht vom Frontalaufprall aus (s.o.)

    "Die mittel die du erwähnst zum verzurren sind nur
    mit der Sicherheit benutzbar wenn du einen Transportanhänger für Fahrzeuge
    benutzt. Bei dem Hänger den ich habe oder viele andere kann man das so nicht
    sichern. Wenn ich z.B. Sicherheitsgurte benutze habe ich die Möglichkeit einmal
    um die Aluminium Bracken rum zu gehen und direkt da einzuhängen, was aber
    wirklich sehr gefährlich wäre... und einmal muss ich auch wieder an ihnen
    Vorbei und unten um Rahmen einhängen, aber es geht wieder über die Profile und
    die geben schneller nach wie alles andere wenn es hart auf hart kommt."

    Deswegen beschrieb ich ja auch die Variante 1500€.

    Haste Dir mal meinen Beitrag im Bodenseeforum reingezogen?

    Das Regelwerk lässt doch alternativ auch die Nachrüstung des Anhängers zu. Wenn
    Du die Variante mit zusätzlichen Lastösen nicht willst, gäbe es sogar noch sowas hier.

    Muss dann natürlich auch entsprechend den Kräften befestigt sein, bietet aber
    sehr variable Befestigungsmöglichkeiten.


    "Bei dem Hänger gibt's keine
    Ideallösung. Alleine die Vorstellung da hat jemand was selber gefummelt und da
    ist kein Prüfplakette oder Zertifikatschild dran versetzt alle in Panik."

    Versetzt eben gerade nicht alle in Panik, solange
    das Ding sicher ist (siehe Variante 1 oder 2 oben). Hält ein Gurt ohne Plakette
    weniger als mit? Ich hab meine direkt vom Hersteller abgeholt, leider hat der
    an einem Teil (Trapezband) den Aufnäher vergessen, ein zweiter ist mittlerweile
    durch den Fahrtwind verlustig, so what? Muss ich dann nur bei ner Kontrolle
    erklären können.

    Es wird immer angenommen sobald Sicherheitsgurte benutzt werden ist alles prima und nach Vorschrift.
    Nun ist das aber nur der Fall wenn entsprechende anhänge Punkte am Fahrzeug und Anhänger vorhanden sind. Gewerblich beim Autotransport vll. Realisierbar aber beim privatmann eher nicht.


    1. falsch, 2. wird Dir das nicht viel helfen.
    Den auftretenden Kräften ist es egal, ob Du die Karre privat oder gewerblich transportierst.
    Mir als Verkehrsteilnehmer auch.
    Insofern finde ich es gelinde gesagt egoistisch, wenn sich jemand mit der Begründung privat vs. gewerblich glaubt über die Physik hinwegsetzen zu dürfen. Ich hätte Verständnis, wenn andere Verkehrsteilnehmer auch meiner Meinung sind.

    Stell Dir mal vor, du bekommst die Karre vom Kumpel durch Deine Frontscheibe geschmissen, weil der meint privat unterwegs zu sein und da ist das alles nicht so heiß. Was würde Dein Kind sagen, wenn es auf dem Beifahrersitz säße?

    Hat jemand zufällig die Stelle im Gesetz dazu bereit? Hab mich schon mehrmals gefragt, was für Sicherungsvorschriften für Privattransporte auf dem Anhänger existieren...

    Hallo,

    ich hatte dazu im Bodensee Forum einen längeren Beitrag geschrieben, nachdem ich die "Sicherungsvorschriften" (VDI 2700) gelesen, verschiedene Varianten probiert und meinen Anhänger nachgerüstet habe. Hilfreich ist auch das hier.

    Zu Deiner Sicherung:
    1. Über Seilwinde nie als alleinige Sicherung! Seil könnte sich lockern (Seilwindungen sitzen niemals stramm aufeinander) --> Quad bewegt sich auf dem Anhänger hin und her trotz Handbremse
    2. Kette ist aus meiner Sicht o.K., wenn sie ausgewiesene Tragfähigkeit (Plakette) besitzt (analog wie beim Spanngurt der Aufnäher mit "LC"). Schwere Fahrzeuge (Baumaschinen, Traktoren) werden auch über Ketten gesichert! Welche Zugfestigkeit kann Deine Schweißkonstruktion aufnehmen?
    3. Kette in Deiner Variante falsch verwendet: Anhängerkupplung ist kein Anschlagpunkt zum Niederzurrren (zulässige Stützlast eingehalten?)
    4. Augenschraube wird sich unter Dauerbelastung in den Holzboden einarbeiten und sich lockern. Ist die mit dem Rahmen verschraubt?


    Sicherung vom Papa:
    Ganz schlecht: Gurte über scharfe Kanten gezogen - kannste weglassen.

    Saubere Lösung wäre:
    1. Verwende die richtigen Zurrpunkte am Quad (Herstellerangabe im Handbuch), alternativ Sicherung über die Reifen (Aufnahme der Zurrkräfte) in Kombination mit Deiner jetzigen Variante (Quad in die Federn ziehen, vermeidet Aufschaukeln mitsamt Anhänger - glaub mir, ich habe da Erfahrung mit)
    2. Anbringen zusätzlicher Zurrpunkte im Anhänger mit ausreichender Tragfähigkeit (die Zurrösen nicht nur mit der Holzplatte, sondern mit dem Rahmen (!) des Anhängers verschrauben !
    Alternative: geeigneten Anhänger kaufen (min. 1500€ weniger auf dem Konto! :.pfeifer: )

    Was noch Pluspunkte bringt und nicht viel kostet: Vorlegekeile vorn und hinten
    - die vorderen kannst du auf Bretter aufschrauben und mit Balken (Dachlatte reicht) so verbinden, dass die immer an der gleichen Stelle sitzen auf dem Anhänger
    --> Quad steht immer an der gleichen Stelle --> Stützlast des Anhängers immer optimal und Quad schon vor dem Zurren gegen wegrollen gesichert --> wenn der Anhänger beim Beladen nicht in Waage ist.

    Danke, dass Du Dir Gedanken machst und dadurch auch die Sichereit der anderen VerkehrsTN verbesserst - im Gegensatz zu diesem Kandidaten :sshock:

    Ach Gott, da ist ja Schnee! Den gibts ja noch. Bei uns im Elbtal ist schon lange wieder alles weg. Was doch 600 Höhenmeter ausmachen...
    Wahrscheinlich liegt schon ab Glashütte das weiße Zeuch rum, oder?

    Wenn Dir mein Paragraphenzitat (wobei ich die STVO ja schon drastisch gekürzt habe) immer noch zu langatmig ist, solltest Du ja dem TO, dem Hoshi und einigen anderen noch kürzer zusammengefasst wiedergeben können, was seitens des Gesetzgebers geht in puncto Geschwindigkeit mit Anhänger.
    Bitte gern auch mit Angabe der Quelle.

    Los geht's, ich bin gespannt.

    "Auffe Landstraße 60 und auffe Autobahn 80" ist halt bissl zu sehr verkürzt, weil ein paar entscheidende Randbedingungen zu beachten sind.

    Gruß vom nicht mal "Hobbyjuristen", der sich auch in die Materie einlesen musste.

    War heute mit meinem als LOF zugelassenen ATV mit Anhänger auf der Landstraße außerhalb geschlossener Ortschaften (hier stand einmal kein geschwindigkeitsbegrenzendes Schild, ein anderes Mal ein 70er Schild) unterwegs. Entsprechend habe ich den schon erwähnten §3 STVO in Anspruch genommen:

    >> ...

    (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen
    ...
    2.außerhalb geschlossener Ortschaften
    ...
    b) für
    ...
    bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen,
    Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen
    Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
    ...
    60 km/h,


    Danach war ich erstmals noch ein Stück auf der Autobahn unterwegs und habe §18 STVO in Anspruch genommen:

    >> ...
    (5) Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller
    als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener
    Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die
    durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind,
    beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
    1.
    für
    ...
    b) Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie
    c)...
    80 km/h,
    ... <<
    @Hoshi 112, war das jetzt "Blödsinn"?
    Was spricht der befreundete Fahrlehrer?


    Würde dann bedeuten, dass ich mit meinem 100er Anhänger 100 fahren darf :sshock:
    Is jetzt nicht Dein Ernst?

    Dieser Absatz trifft für unsere Fahrzeuge zu:
    bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen,
    Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen
    Gesamtmasse von 3,5 t 60km /h

    Das ist doch eindeutig, nicht?
    Sieht übrigens mein Fahrlehrer ebenso (den hab ich wohl eher kontaktieren können, also Hoshi seinen).

    bb)alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen,
    Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen
    Gesamtmasse von 3,5 t, sowie


    Deine Quelle ist durchaus die richtige (hatte ich ja schon in einem meiner ersten Beiträge geschrieben).

    Dadrunter zähle ich unsere Fahrzeuge, wenn sie mit Anhänger gefahren werden. Dementsprechend gilt 60km/h.


    Was Du mit "andere Kraftfahrzeuge" meinst, gilt nur dann, wenn sie ohne Anhänger gefahren werden.

    Danke, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, Dich damit zu beschäftigen.

    @Hoshi: Immer noch "Fakt!"?

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