Hast du mein Beitrag gelesen mit wie viel Prozent man Sichern muss und wie unendlich die Kraft sich bei einem Aufprall vervielfacht?
Ja, deckt sich mit meinem Beitrag vom 25.01.2013: abzusichernde Kräfte
ergeben sich aus den "üblichen Gegebenheiten des Straßenverkehrs".
Der Frontalzusammenstoß gehört da nicht dazu (der ist "allgemeines
Lebensrisiko" und kommt deswegen auch im VDI Blättel nicht vor).
"Die Konstruktion unter dem Hänger ist auf jeden Fall stabil, ich bin von dem Gewerk und kann schweißen und selber Biegeprofile herstellen usw. Womit ich dir recht geben muss ist das evt. die Anhängerkupplung nicht das ganze Quad aushält. Aber mal ehrlich hast du dir mal angesehen wie die aufgenommen ist und wie viel alleine eine m8 schraube auf Scheer Belastung aushält? Da sind 3 vorhanden!
Wie gesagt, es wird hier glaub ich immer vom extremen ausgegangen und auf einen Frontalzusammenstoß spekuliert! Die Kräfte die da entstehen kannst du eh nicht halten. Da reist dir eh der ganze Hänger aus der Kupplung und dann geht's ab ins Auto nach vorne."
Man muss, glaube ich zwei Dinge unterscheiden:
1. unter den "normalen Gegebenheiten des Straßenverkehrs" darf mit der Ladung nix passieren
Kann das die AHK gewährleisten? Wenn ja, dann ist alles safe. Dafür muss man ggf. bissel rechnen können (Zug- und Biegefestigkeiten von Schrauben und Stahlprofilen etc. - dafür ist schon eine einschlägige Ausbildung erforderlich, die ich mir nicht zurechne). Alternativ ist eben die Verwendung von Herstellerangaben möglich (Zug- und Stützlast der AHK, Plaketten auf Ketten und Gurten, garantierte Zurrkräfte an Zurrösen des Anhängers).
Dieser erste Punkt ist für mich der wesentliche, weil sicherheitsrelevant (deshalb auch der "Egoismus").
2. Bei einer Kontrolle muss die Wirksamkeit der Sicherungsvariante überzeugen können (wem Konsequenzen wie Bußgeld und Weiterfahrverbot egal sind kann freilich drauf verzichten). Hier wird man um die Herstellerangaben und um die "Sicherheitsvorschriften" nicht umhin kommen. Schließlich sind die BAG - Knechte in diesem Regelwerk geschult und können mit einer noch so richtigen Festigkeitsberechnung im Zweifel nix anfangen.
Die Schrauben an sich werdens schon halten, trotzdem ist die Scherkraft nur im horizontalen Lastfall relevant. Die Kette verzurrt jedoch in diagonaler Richtung, weshalb auch die zulässige Stützlast betrachtet werden muss.
Und nein, ich gehe nicht vom Frontalaufprall aus (s.o.)
"Die mittel die du erwähnst zum verzurren sind nur
mit der Sicherheit benutzbar wenn du einen Transportanhänger für Fahrzeuge
benutzt. Bei dem Hänger den ich habe oder viele andere kann man das so nicht
sichern. Wenn ich z.B. Sicherheitsgurte benutze habe ich die Möglichkeit einmal
um die Aluminium Bracken rum zu gehen und direkt da einzuhängen, was aber
wirklich sehr gefährlich wäre... und einmal muss ich auch wieder an ihnen
Vorbei und unten um Rahmen einhängen, aber es geht wieder über die Profile und
die geben schneller nach wie alles andere wenn es hart auf hart kommt."
Deswegen beschrieb ich ja auch die Variante 1500€.
Haste Dir mal meinen Beitrag im Bodenseeforum reingezogen?
Das Regelwerk lässt doch alternativ auch die Nachrüstung des Anhängers zu. Wenn
Du die Variante mit zusätzlichen Lastösen nicht willst, gäbe es sogar noch sowas hier.
Muss dann natürlich auch entsprechend den Kräften befestigt sein, bietet aber
sehr variable Befestigungsmöglichkeiten.
"Bei dem Hänger gibt's keine
Ideallösung. Alleine die Vorstellung da hat jemand was selber gefummelt und da
ist kein Prüfplakette oder Zertifikatschild dran versetzt alle in Panik."
Versetzt eben gerade nicht alle in Panik, solange
das Ding sicher ist (siehe Variante 1 oder 2 oben). Hält ein Gurt ohne Plakette
weniger als mit? Ich hab meine direkt vom Hersteller abgeholt, leider hat der
an einem Teil (Trapezband) den Aufnäher vergessen, ein zweiter ist mittlerweile
durch den Fahrtwind verlustig, so what? Muss ich dann nur bei ner Kontrolle
erklären können.