Beiträge von ah1st

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    Dein Einwand, dass Du das schon gemacht hast, ist nicht mehr, als dass es in diesem Fall gutgegangen ist, auch wenns nicht regelkonform war.

    da ich schon mehr als 25.000 km mit hänger gefahren bin (das meiste davon im geschwindigkeitsbereich, von dem hier die rede ist) kannst du sicher sein, dass "der fall" nicht nur einmal aufgetaucht ist, vom elefanten bis zum eselskarren und blöde autofahrer und fußgängern war alles dabei.und nie war es wirklich kritisch wegen dem hänger. wohlgemerkt, ungebremste hänger mit mehr als 150 kg fahre ich langsamer. mit einer tonne hinten dran sehr langsam und nicht auf der landstrasse.

    Mein Ansinnen war ja das "Was ist sicher?" von dem "Was ist regelkonform?" zu unterscheiden.

    In puncto "Was ist sicher?" Hast Du entsprechende "Betriebserfahrung" gesammelt.
    Beschreib doch mal die Randbedingungen:
    Wohnanhänger gebremst, tatsächl. GG 500kg?
    Straßenzustand alles außer Eis, nehm ich mal an?
    Verkehrsdichte?
    Sichtbedingungen etc. pp.

    Das wird ein komplett anderes Thema, als was Jens wissen wollte. Der will eine Eintragung für alle Anhänger bis ...kg zGG für alle Bedingungen und für den Geltungsbereich STVO.

    Deswegen halte ich nix davon das "Was geht sicher" und "Was ist erlaubt / zulässig / regelkonform" zu vermischen.
    Wie ichs oben schon geschrieben habe:
    Fahrspaß kann auch durch Regeln ausgebremst werden.

    Man sollte sich also bewusst sein, wenn die Grenze überschritten wurde. Dass heißt auch im Streitfall eben das Portmonaie zücken, ohne vorher den Anwalt einzuschalten. Der nimmt dann nur Kapazitäten von Juristen in Anspruch, die dann wieder an anderer Stelle fehlen.
    Also wenn schon Grenzen übertreten, dann auch konsequent - gelle?
    Und trotzdem im sicheren Bereich bleiben, sonst wirds asozial.

    Also ich habe auch eine Grizzly 550. Bei mir ist auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung mit Anhänger eingetragen. Also 80 Km/h zulässig.

    Und dieser Schluss ist eben falsch.
    Wenn Du damit nen Unfall baust bist Du voll dran wegen was weiß ich aber mindestens überhöhter Geschwindigkeit. Wer wissen will warum, zieht sich eben doch mal die STVO rein - ist manchmal sehr erhellend - auch wenn regelkonformes Verhalten den Fahrspaß einschränkt.

    Trotzdem halte ich nix davon, die Regelübertretung als "zulässig" zu propagieren. Die Hörensagerleser werdens als "wahr" übernehmen, dann wirds irgendwann wirklich unsicher.

    Übrigens: Ich habe auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung eingetragen. Und der Anhänger dürfte sogar 100 km/h - aber eben nur hinter einem entsprechenden Pkw und auf BAB und Kraftfahrstraße.

    ist doch blödsinn, was ihr da schreibt. ich fahre auch mit hänger auf der autobahn, und da wackelt nichts, auch starke bremsungen sind problemlos abgelaufen. allerdigs ist der hänger mit max 350 kg gesamtgewicht und gebremst! eine ungebremste fuhre mit dem gewicht würde ich auch nicht mit der geschwindigkeit fahren wollen.


    Hallo Wüstenquad,

    ich glaub nicht, dass das Blödsinn ist.

    Seine Frage war, ob es die 80 km/h als Eintragung gibt. Darauf bezog sich meine Antwort.

    Was tatsächlich geht und ob was wackelt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Dein Einwand, dass Du das schon gemacht hast, ist nicht mehr, als dass es in diesem Fall gutgegangen ist, auch wenns nicht regelkonform war.

    Regeln hin oder her, mich interessiert zuallererst, ob es sicher ist. Das ist jedoch ein anderes Thema.

    Hallo,

    ich hoffe, dass Du wegen eigener und Fremdgefährdung niemals die 80 km/h fahren wirst. Dieses Gespann zu bremsen dürfte im Ernstfall Dein Problem werden.

    Hat der Gesetzgeber auch erkannt und deswegen §3 der STVO aufgestellt.
    Wenn den der TÜVer auch kennt (was ich in Deinem Sinne hoffe), ist's Geschichte mit den 80km/h. Insofern sind die 60km/h korrekt.

    Du kannst Dich übrigens bei mir revanchieren:
    Darf ich mit Gespann (Pkw + gebremster Anhänger 1,3to zGG) auf den dritten Fahrstreifen der BAB?
    Bitte ebenfalls mit Angabe der Fundstelle.

    Gruß

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