Dein Einwand, dass Du das schon gemacht hast, ist nicht mehr, als dass es in diesem Fall gutgegangen ist, auch wenns nicht regelkonform war.
da ich schon mehr als 25.000 km mit hänger gefahren bin (das meiste davon im geschwindigkeitsbereich, von dem hier die rede ist) kannst du sicher sein, dass "der fall" nicht nur einmal aufgetaucht ist, vom elefanten bis zum eselskarren und blöde autofahrer und fußgängern war alles dabei.und nie war es wirklich kritisch wegen dem hänger. wohlgemerkt, ungebremste hänger mit mehr als 150 kg fahre ich langsamer. mit einer tonne hinten dran sehr langsam und nicht auf der landstrasse.
Mein Ansinnen war ja das "Was ist sicher?" von dem "Was ist regelkonform?" zu unterscheiden.
In puncto "Was ist sicher?" Hast Du entsprechende "Betriebserfahrung" gesammelt.
Beschreib doch mal die Randbedingungen:
Wohnanhänger gebremst, tatsächl. GG 500kg?
Straßenzustand alles außer Eis, nehm ich mal an?
Verkehrsdichte?
Sichtbedingungen etc. pp.
Das wird ein komplett anderes Thema, als was Jens wissen wollte. Der will eine Eintragung für alle Anhänger bis ...kg zGG für alle Bedingungen und für den Geltungsbereich STVO.
Deswegen halte ich nix davon das "Was geht sicher" und "Was ist erlaubt / zulässig / regelkonform" zu vermischen.
Wie ichs oben schon geschrieben habe:
Fahrspaß kann auch durch Regeln ausgebremst werden.
Man sollte sich also bewusst sein, wenn die Grenze überschritten wurde. Dass heißt auch im Streitfall eben das Portmonaie zücken, ohne vorher den Anwalt einzuschalten. Der nimmt dann nur Kapazitäten von Juristen in Anspruch, die dann wieder an anderer Stelle fehlen.
Also wenn schon Grenzen übertreten, dann auch konsequent - gelle?
Und trotzdem im sicheren Bereich bleiben, sonst wirds asozial.