super....hab ich ja noch gar nicht gesehen den threat hier.
sind wir noch beim thema ?
also zuerst mal zu der aussage dass man sich den rechtsstreit mit einem privatmann auf grund von unmöglichkeit oder jahrelangen auseinandersetzungen sparen kann: unsinn
wir haben hier einen streitwert von 1500 euro....da ist nix mit berufung....
gerade hier würde ich voll ansetzen in diesem fall. es ist offensichtlich das das fahrzeug gravierende sachmängel aufweist. auch als privatperson ist man grundsätzlich verpflichtet die gesetzliche gewährleistung einzuräumen, man kann sie jedoch vertraglich ausschließen.
da ich denke, dass es neben ebay keinen weiteren schriftlichen kaufvertrag gegeben hat (ist das so?????) ist hier sehr wohl ein anspruch auf gewährleistung zu sehen. innerhalb der ersten 6 monate sogar mit beweislastumkehr.
auch wenn dem nicht so sein sollte (vertraglicher ausschluss) kann man sich die frage nach arglistiger täuschung stellen.
dies sind übrigens nur meine gedanken und keine rechtsberatung
also nutz deine rechtsschutzversicherung (hoffe du hast eine) und lass einen fachanwalt einmal ein schreiben aufsetzen....denke dann bewegt sich etwas.
der typ weiss warum er es verkauft hat, glaube mir.
gruß joschi