Eine sehr interessante Frage!
Die Stützlast wird immer nur in Verbindung mit einem Anhänger genannt, sh. z.B. § 44 SVZO, daher tendiere ich dazu, dass die im genannten Fall nicht gilt wenn ein selbstgebauter Fahrradträger in der fahrzeugseitigen Aufnahme der AHK befestigt wird. Im Falle einer Kontrolle würde ich argumentieren, dass dieser Lastenträger einem Front- oder Heckgepäckträger gleichzusetzen ist der keine Zulassung/Eintragung benötigt.
Im Internet gefunden:
Aktuelles THEMA: Anhängerkupplungen als Halterungen für Fahrradträger bzw. Heckträger
Anhängerkupplungen können grundsätzlich als Halterungen für Heckträger genutzt werden. Stützlast bzw. Tragkraft orientieren sich an den Angaben der Anhängerkupplung, Anhängelast bzw. Stützlastangaben in den Fahrzeugpapieren, ist hierzu nicht erforderlich. Gesetzliche Vorschriften gibt es hierfür nicht. Es darf natürlich nicht die zulässige Hinterachslast überschritten werden. Die AHK ( bzw.Halterung oder Adapter für Heckträger) braucht nicht mal ein ECE-Prüfzeichen. Hat aber in vielen Fällen Eines. Die Anleitung des AHK-Herstellers entspricht einer ABE. Aber wie gesagt eine ABE an sich ist nicht nötig und gibt es auch nicht. Hingegen der Heckträger selbst muß ein ECE-Prüfzeichen aufweisen.
Thema: Stützlast die in den Fahrzeugpapieren steht und in Verbindung mit einer Anhängerkupplung die stärker ausgelegt ist. In diesem Fall wird die im Fahrzeugschein eingetragene Stützlast ignoriert und es zählt nur die Stützlast der Anhängerkupplung. Die im Fahrzeugschein eingetragenen Stützlasten und Anhängelasten beziehen sich nur auf Anhänger und nicht auf Heckträger bzw. Fahrradträger.
Es ist schließlich auch erlaubt einen Heckträger an die Heckklappe anzubringen, bzw. es gibt auch hierzu keine gesetzliche Vorschriften. Auser der Fahrzeughersteller schränkt in diesem Fall etwas ein.
FAZIT: Anhängerkupplungen für E-Autos die keine Anhängelasten haben, sind rechtlich keine Anhängerkupplungen, sondern lediglich Adapter zur Befestigung eines Heckträger. Und dafür ist weder ein ECE-Prüfzeichen, noch ABE oder Angaben einer Stützlast in den Fahrzeugpapieren notwendig.
Quelle: > hier <
Diese Info stammt von einer Firma, Rechtsquellen werden nicht genannt, daher kann man nicht beurteilen ob die Angaben zutreffend sind.
Westfalia teilt die Meinung nicht:
MIT WELCHEM GEWICHT DARF DER FAHRRADTRÄGER BELADEN WERDEN?
Hier ist zu prüfen, über welche Stützlast die Anhängerkupplung verfügt und welche Mindeststützlast bzw. welcher D-Wert für die Montage des Fahrradträgers erforderlich ist -diese Daten finden Sie in unseren Anbauanleitungen unter den Artikeldetails. (Bitte beachten Sie auch das Eigengewicht des Fahrradträgers).
Um zu errechnen wie schwer die Fahrräder maximal sein dürfen, müssen Sie das Eigengewicht des Fahrradträgers von der Stützlast der Anhängerkupplung abziehen. Mit dem Ergebnis darf der Fahrradträger dann maximal belastet werden.
Rechenbeispiel:
Hat die Kupplung zum Beispiel eine Stützlast von 75 Kg und der Fahrradträger wiegt 20 Kg, so darf er mit maximal 55 Kg beladen werden.
Quelle: Westfalia
Ich würde mir einen Träger bauen und damit fahren oder einen leichten gekauften Träger montieren, wer weiß ob überhaupt jemand auf die Idee kommt die Zulässigkeit in Frage zu stellen? Das Kennzeichen sollte sichtbar sein, ansonsten ein ungesiegeltes Kennzeichen am Träger montieren und natürlich eine Beleuchtung.
Tatbestand | Geldstrafe | Punkte |
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Es wird ein Fahrzeug geführt, bei dem die erlaubte Stützlast nicht durch ein Schild angezeigt wird. | 5 € | |
Bei einem Fahrzeug mit einachsigem Anhänger wird die Stützlast bis zu 50 Prozent überschritten. | 25 € | |
... bis zu 50 Prozent unterschritten. | 25 € | |
... um mehr als 50 Prozent überschritten. | 60 € | 1 |
... um mehr als 50 Prozent unterschritten. | 60 € | 1 |
Quelle: > hier <
Ob die Polizei ggf. die Weiterfahrt mit dieser Ladung verbieten kann weiß ich nicht.