ZitatIm Prinzip nein. Wenn Fahrzeugtyp, Spurplatten und Gutachten übereinstimmen dürfte es keine Probleme geben; ein gewisses "Restrisiko" ist immer der Prüfer.
Hank
PS: Die Platten müssen nicht unbedingt eingetragen werden: eine Prüfbescheinigung (die allerdings immer mitgeführt werden muß) reicht auch. Vorteil: wenn die Platten nicht eingetragen sind kannst du sie z. B. beim Verkauf der Maschine abmontieren und separat verkaufen.
Die von 3P haben aber leider nur ein Gutachten. Bei mir werden sie nicht eingetragen weil die E Nummer im Gutachten nicht die selbe ist wie in meinem Fahrzeugschein. Das Gutachten ist schon älter und denkt deshalb nicht alles ab. Erweiterungen wird es auch nicht geben laut Hersteller.