Hi,
- In einer Garage ist das Tankvolumen m.E. was die DImensionen eineq eingebauten sereinmäßigen Quadtanks angeht egal.
- Für Keller (Ob dies auch für Gartenhütten / Scheunen oder das heimische Wohnzimmer gilt weiß ich nicht) kann folgendes gesagt werden:
"Im allgemeinen ist die Aufbewahrung von 5 bis 12 Litern Kraftstoffe in geeigneten und dafür zugelassenen Behältern im Keller noch vertragsgemäß, sofern die Behälter luftdicht sind und keine Geruchsbelästigung der anderen Mieter auftritt. Einzelheiten ergeben sich aus den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen (Motorräder u.a.) in anderen Räumen als in Garagen ist nur zulässig, wenn das Gesamtfassungsvermögen der Kraftstoffbehälter aller abgestellten Kraftfahrzeuge nicht mehr als 5 bis 12 Liter beträgt. Demnach sind Kellerräume nicht allgemein zum Abstellen von Motorrädern geeignet.( Bayerisches Oberstes Landesgericht 2. Zivilsenat, Beschluß vom 21. Januar 1988, Az: BReg 2 Z 133/87). " (Quelle:http://www.123recht.net/Motorrad-im-Fa…-__f209060.html) - Also im Kellerraum (wo meine im Winter steht) müsste ich bei allem über 12 Liter Tank den Tank ausbauen. Daher steht mein Tank für den Außenborder auch nicht in dem Lager, sondern woanders.
- Fahren auf zwei Rädern: A La Segway: den hinteren...
- LOF: Ich denke es gibt schon das ein oder andere, wo man Motormäßig was machen kann. Daher würde ich es nicht völlig außer Acht lassen, bzw. wenn man die Wahl hat mit einfließen lassen.
VG
Eva