Beiträge von coat

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    Hi, danke für eure Vorschläge.
    Ich habe gerade noch etwas im Internet gesucht, dort hatte jemand bei seiner KTM Exc das selbe vor.
    Jemand hat dann aber vorgerechnet, das man mit 50 Watt Leistung 6 Minuten brauche würde um 1 Liter Öl um 10°C zu erwärmen. (Ohne Wärmeverluste mit einzurechnen)
    Also fällt eine Heizmatte schonmal Flach ;(
    Die Glühkerze anscheinend auch, wenn die Gefahr eines Defektes und somit eines Motorschadens so groß ist.
    Wie funktioniert das mit diesem PÖL?

    Hi,
    ich fahre Castrol Power 1 Racing 10W40.
    Habe vor kurzem erst meine Zündkerze gegen eine Iridium getauscht, kann mit dem Kerzenbild nicht viel anfangen, aber vielleicht einer von euch? :)

    2013-10-28 11.08.54.jpg

    Bin heute 10 Km bei ca -3°C gefahrn, die 80°C habe ich am Ziel gerade so erreicht :P Es könnte natürlich auch sein, das ich zu zaghaft fahre und das es deswegen solange dauert :P

    @ Amy1 hast du dazu genauere Informationen? hört sich aufjedenfall sehr interessant an!

    Gruß

    Hi,
    habe heute mit meiner LTZ 400 bei ca 4° Außentemperatur einen kleinen Ausflug gemacht.
    Wie in diesem Thead zu sehen Öltemperatursensor statt Ölmessstab
    habe ich einen Öltemperatursensor verbaut, da es leider häufig Motorschäden gibt. Leider braucht es sehr lange bis 80° erreicht sind und wenn man nicht am Gas bleibt sinkt die Temperatur sogar wieder.
    Habe nun den Öltank etwas gedämmt, das sollte über den Winter Abhilfe schaffen.
    Aber gibt es so etwas wie 12 Heizmatten wo man vor dem Fahren das Öl schonmal warm bekommt um das warmfahren zu verkürzen?

    Gruß

    Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer nachweisen, dass das Produkt Mangelfrei war, danach gilt die Beweislastumkehr, d.h. Der Käufer muss dem Verkäufer nachweisen, das der Mangel schon beim Kauf bestanden hat.
    Wie das nun mit deinem Öffnen des Deckels aussieht weiß ich nicht, du hast ja einen Schaden verursacht, der Verkäufer könnte dir evtl, weniger Geld zurückgeben als du bezahlt hast.
    Er kann die Gewährleistung aufjedenfall nicht ausschlagen.
    Das Problem ist, was ich persönlich auch schon öffters erlebt habe (zum Glück bei eher billigen Gegenständen) das der Verkäufer sich nicht meldet bzw., es ablehnt den Schaden zu reprieren, obwohl Gewerblich tätig. Ohne Anwalt wirds dann schwer.

    Ich würde den Artikel innerhalb von 14 Tagen zurückgeben, oder du setzt auf Gewährleistung dann muss der Verkäufer dir das Quad reparieren.

    Interessant ist nur dieser Text im Angebot: " Da auf Grund des neuen Verbraucherschutzgesetzes Kraftfahrzeuge nicht mehr ohne Garantie bzw. nicht mehr unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft werden dürfen, muss darauf hingewiesen werden, dass alle hier aufgeführten Fahrzeuge gebraucht und zu restaurieren gedacht sind, Ersatzteilträger, Bastlerroller, Youngtimer, Oldtimer"
    Ich weiß nicht ob er damit durchkommt oder ob das rechtlich nicht haltbar ist.

    Hi,
    ich wollte ihn mir als ersatz hinlegen, da ich vor ca 1000 km schon ein paar späne im Öl hatte.
    Habe heute ein Bild vom verkäufer bekommen.. Ich glaub ich schlaf nochmal drüber :)

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