Beiträge von ZHT

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    dann kauf dir die chrome und lackier die gehäuse um, sind ruck zuck zerlegt ;)

    Sollten die Scheinwerfer verchromt sein und nicht nur mit Chromlack behandelt, können sie nicht lackiert werden.
    Auf Chrom haftet kein Lack, er blättert nach kurzer Zeit ab, unabhängig wie gut er angeschliffen wird.
    Man könnte sie allerdings pulverbeschichten.


    Ich muss aber auch mal dazu sagen, dass es vom Grundsatz her falsch ist, unseren Maschinen ein LOF-Kennzeichen zu geben. Diese wurde nämlich eigentlich eingeführt, da die betreffenden Fahrzeuge eine geringe Höchstgeschwindigkeit aufweisen und so die Kennzeichen trotzdem lesbar bleiben.
    Nur sind unsere Fahrzeuge weitaus schneller und nur auf Grund von Vorschriften in der LOF-Klasse, mit denen wir ja eigentlich wenig zu tun haben.

    Grüße

    Ursprünglich wurden Kennzeichen als Versicherungsnachweis eingeführt, das Identifikationsmerkmal war zweitrangig.
    Allerdings ist das schon über ein Jahrhundert her...

    Mich persönlich wundert nur, warum LOF, Trecker, oder Zugmaschinen ein kleines Kennzeichen brauchen.
    Gerade diese Arbeitsgeräte haben doch ausreichend Möglichkeiten beliebig große Kennzeichen anzubringen.
    Warum also diese Kleinen? Wer kam da drauf?

    Bei gedrosselten 125er bzw. 80er Kleinkrafträdern wurde es immer damit begründet, daß man diese mit den kleinen Kennzeichen direkt als solche erkennen würde, aber ist es wichtig ob dort ein Kleinkraftrad oder ein Motorrad fährt?

    Leider ist man beim TÜV und der Zulassungsstelle der Willkür ausgesetzt.
    Besteht man auf gesetzeskonforme Dinge, finden die eine Möglichkeit sich aus der Sache herauszuwinden.
    Klagen wäre bei diesen Angelegenheiten zu Aufwändig und ein Erfolg ist nicht garantiert.

    Tja so ist das nunmal leider, auch ich hatte das Pech. Hier mal mein Thema dazu....

    Nachdem alles gemacht war zur Schilderausgabe gegangen. Da einfach meine beiden LOF-Kennzeichen abgegeben. Der Herr hat sich sofort riesig aufgeregt: "Wie ich mir denn vorstellen könnte mit so kleinen Kennzeichen an einem so schnellen Fahrzeug zu fahren?!" und hat mich direkt blöd angemacht.

    Ein so kleines Kennzeichen an einem so schnellen Fahrzeug?
    Bei einer GSX-R 1000 mit über 300 km/h Endgeschwindigkeit reicht doch auch ein 18x20cm Kennzeichen mit der Kleinschrift =)

    Das geht eigentlich recht einfach.
    Ich würde empfehlen die komplette Antriebswelle auszubauen und vorsichtig (!!!) in einen Schraubstock einzuspannen.
    Du löst die beiden Einwegschellen an den Enden der Manschette und ziehst diese zurück.
    Der Kopf bzw. das Gelenk ist in der Regel mit einem Sprengring gesichert.
    Entferne diesen und ziehe den Kopf vorsichtig ab. Achtung, pass auf das die Gelenkkugeln nicht herausfallen! Die liegen nur lose drinnen.
    Es empfiehlt sich jetzt alles zu reinigen und altes Fett zu entfernen.
    Jetzt kannst du ohne Probleme die neue Manschette auf die Welle ziehen, alles neu fetten und in umgekehrter Reihenfolge wieder zusammenbauen. Bestelle direkt neue Einwegschellen und Fett zusammen mit der Manschette.

    Falls du es dir nicht zutraust, kannst du die Welle auch ausbauen und mit der neuen Manschette in eine KFZ Werkstatt fahren.
    Die haben meistens einen speziellen Spreizer, mit dem man die Manschette wechseln kann, ohne die Welle zu zerlegen.

    Moin Moin!

    Ich kann dir zwar keinen Erfahrungswert zu diesem Scheinwerfer geben, aber der Hersteller ist Shin Yo.
    Das ist zwar keine hochwertige Marke, aber dennoch brauchbar.
    Der Scheinwerfer ist bei Polo sofort lieferbar, bzw. je nach Ausführung 14 Lieferzeit, in Chrom als Fern oder Abblendlicht für 69,96 Euro und in Schwarz als Fernlicht für 79,96 Euro.

    Dort kannst du versandkostenfrei und unverbindlich bestellen, das sogar auf Rechnung.
    Du kannst dir also den Scheinwerfer in Ruhe ansehen und ggf. kostenfrei zurückschicken.

    Moin Moin!

    Also grundsätzlich darfst du die Größe fahren, die in deinem Fahrzeugschein eingetragen ist.
    Eventuell gibt es noch weitere Größen, die dein Hersteller freigegeben hat. Dafür brauchst du aber dann eine Bescheinigung vom Hersteller.

    Es gibt aber natürlich auch Gutachten für andere Größen, z.B. wenn du auf Alufelgen aus dem Zubehör wechselst.
    Diese musst du dann eintragen lassen.


    Alle sonstigen Größen musst du kompliziert vom TÜV per Einzelabnahme abnehmen lassen.

    Das einfachste ist natürlich, du suchst dir in der eingetragenen Größe gute Straßenreifen.
    Welche Marke und welches Modell....da scheiden sich die Geister.
    Maxxis Spearz kann ich persönlich empfehlen.

    Moin Moin!

    Die Standardzündkerze für die KXR 250 ist die NGK DPR 7 EA-9.
    Gibt es bei Louis, Polo etc.
    Die Iridium (für die KXR die DPR 7 EIX-9) sind zwar nicht schlecht, bzw. halten länger, aber ob das den enormen Mehrpreis rechtfertigt muss jeder für sich selbst wissen.
    Ich empfehle immer eine Ersatzzündkerze im Bordwerkzeug zu haben.

    Moin Moin!

    Könnte mir jemand eventuell mit einem Scan der ABE für eine Kymco KXR, alternativ für die MXU/Maxxer, für meinen Wileyco Auspuff aushelfen?
    Auch wenn die E-Nummer aufgeprägt und die ABE so eigentlich nicht notwendig ist, hätte ich sie gerne dabei.
    Bei einer Polizeikontrolle sind viele, brauchbare Zettel immer von Vorteil =)


    Ich weiß, es existiert ein nicht zu alter Thread mit ähnlichem Thema, aber leider geht es da nicht um mein Modell.
    In der Suche, oder im Netz sind die Anhänge leider gelöscht oder nicht passend.

    In der Preisklasse um die 2000 EUR kann ich dir die Kymco MXU 300 empfehlen.
    Die hat Kardanantrieb, eine Low-Untersetzung und es gibt dafür eine eintragbare Anhängerkupplung.
    Die max. Anhängelast liegt bei 227 kg (gebremst). Ist natürlich rechtlich eine knappe Sache mit der Anhängelast.
    Den Bootstrailer sollte die MXU schaffen, ich habe damit auch schon schwere Holzspalter etc. gezogen.

    Allerdings geht das Ganze natürlich ordentlich an die Substanz.

    10W40 ist optimal.
    Bei den kleinen Quadmotoren braucht man allerdings kein Hochleistungsöl.
    Die Hausmarken von Louis und Polo reichen völlig. Da stecken Markenhersteller hinter, bei Polo Rowe und bei Louis Fuchs.
    Im Angebot bekommt man 4l für 19,99 Euro.


    Ich persönlich fahre fast in allen Fahrzeugen 10W40, außer in meiner ehemaligen GSX-R und R1. Diese Zeiten sind allerdings vorbei =)

    Das ist allgemein natürlich eine unschöne Sache. Ich habe so etwas auch schon zweimal durchmachen müssen.
    Allerdings finde ich, daß, so wie du es schilderst, der Fall relativ einfach ist. Der Unfallverursacher hat seine Schuld ja allem Anschein nach zugegeben und seine Versicherung direkt verständigt. Dadurch gibt es schonmal keine Verzögerung durch eventuelles Anfechten durch den Verursacher.
    Ich hätte genau das gemacht, was dir die Gutachter geraten haben; eine Werkstatt aufgesucht und einen Kostenvoranschlag machen lassen.
    Am besten direkt zu Kawasaki, denn die haben ja die Vorgaben von Werk.
    Auch den Gutachter von der DEVK hätte ich akzeptiert. Bei "kleineren" Beträgen unter 10.000 EUR stellen die sich eigentlich nicht an.
    Vielleicht wäre es dann schneller gegangen, wobei ich knapp fünf Wochen für die Bearbeitung auch für schnell halte.

    Den Nutzungsausfall solltest du versuchen ersetzt zu bekommen.
    Allerdings fürchte ich, daß hier selbes wie beim Motorrad gilt;
    Hast du Zugriff auf einen PKW, wird kein Ausfall bezahlt.
    Anders würde es aussehen, wenn das Quad dein einziges Fortbewegungsmittel wäre.

    Selbstverständlich kann das Kennzeichen außermittig angebaut werden, z.B. haben viele Alfa Romeos die Halterung vom Werk aus vorne links (Fahrtrichtung). Du musst lediglich einen Abstand zur Fahrbahn von 20cm für das vordere Kennzeichen und 30cm für das Hintere einhalten.
    Außerdem darf das Kennzeichen nicht mehr wie 30 Grad geneigt sein, oder von Anbauteilen verdeckt werden. Auch seitlich muss es in einem Winkel von 30 Grad zum Fahrzeug erkennbar sein und darf nicht durch Anbauteile o.Ä. verdeckt werden.

    Kennzeichenhalterungen brauchen keine ABE und müssen nicht eingetragen werden, ein Eigenbau ist also möglich.
    Es dürfen dabei natürlich keine scharfen Kanten entstehen, oder das Kennzeichen seitlich hervorragen.
    Eine Gefährdung von Fußgängern etc. muss ausgeschlossen sein.

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