Beiträge von Wauhoo

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    glaubst du ernsthaft es sei realistisch Weiden flächendeckend mit noch höheren Zäunen zu schützen?

    Das kann ich Dir nicht beantworten, trotz des Umstandes, in und mit Klein-Landwirtschaft mit Nutztierhaltung aufgewachsen zu sein. Bei und war allerdings eher das Problem, daß Menschen unbefugt zu den Tieren gegangen sind. Überwiegend Städter, (lt. Kfz.-Kennzeichen), denn auf dem Dorf kannte jeder jeden.

    Mit 10-11 Jahren sind wir von beiden Seiten über Zäune wie im Video geklettert

    Ich nicht, unbefugt Zäune überwinden war und ist tabu; bei uns hatte es genug Bäume, auf die wir als Kinder geklettert sind. Zumeist allerdings Laubbäume/Obstbäume, da man auf Nadelbäume, jedenfalls die größeren, ohne Hiflsmittel kaum hochklettern kann, da diese im unteren Stammbereich oft astfrei sind.

    Wenn der Zaun im Video in Beitrag #202 noch einen Meter höher gewesen wäre, wäre der Wolf sicher noch höher geklettert.

    Das ist eine reine Vermutung und wird dem Problem nicht gerecht.

    Hunger verleiht Flügel...und da weiß ich wovon ich spreche. ;)

    Das Tier, egal, ob Wolf oder sonst eines, kann nicht außerhalb seiner biologischen Körperkonstruktion handeln. Frage Dich doch mal, warum Zäune unterbuddelt werden, wenn dieses möglich ist?

    Ohne technische Hilfsmittel, die dem Wolf übrigens nicht zur Verfügung stehen, wirst auch Du kaum über einen 4m, 5m oder 6m Zaun drüberklettern können. Oder?

    Wauhoo - Es ist doch nicht nötig jetzt über die 6m zu diskutieren, auf den Fotos in #196 sieht man, dass die auch über Zäune klettern die deutlich höher sind als Weidezäune.

    Mir scheint es nötig, dieses trotzdem erwähnt zu haben; man sollte bei allem nämlich realistisch bleiben, sowohl im "PRO Wolf", als auch im "Contra Wolf", auch bei der Höhe zu überwindender Hürden, wie es Zäune sind.

    Ein 90 cm hoher Zaun mit Elektrolitzen ist als Herdenschutzzaun ausreichend sagten sie.

    Der ist nicht ausreichend, und das sollte jeder wissen, der selber mal von einem bewegungsfreundlichen, eher größeren Hund umgeben war.

    Noch ein Nachtrag:

    Bei intensivem Stop&Go scheint es nötig, die Wandlereinheit regelmäßig auseinanderzunehmen und auch die Befestigungspunkte der Kupplungsbeläge, Kupplungsfedern, etc., dezent nachzufetten und auch die kleinen runden Gummipuffer dabei nicht zu übersehen, die nur erreichbar sind, nachdem die Kupplungseinheit vom Rest der Wandlereinheit abgenommen wurde.

    Der übliche Riemenabrieb gelangt auch hier hin und könnte die Rückzugskraft der Kupplungsfedern beeinträchtigen; diese kleinen runden Gummipuffer verbinden die Kupplungsbacken mit der Trägerplatte der Kupplung zusätzlich zu den jeweiligen zentralen Aufnahmepunkten der Kupplungsbacken.

    Alles klar....ich gebe es auf mit einem Blinden über Farben diskutieren zu wollen!

    Stell hier doch ein Foto mit einem Zaun kletternden Wolf ein; läßt sich doch sicherlich aus einem Video extrahieren?

    Unser Hund (42cm Schulterhöhe) ist immer wieder aus dem mit 1,50m hohen Wildzaun eingezäunten Hundegarten ausgebrochen.

    Ja, die 1,5m glaube ich Dir, war ja auch mal mit 1 Hündin "behundet", aber die 6m, die von Tandu in seinem Beitrag #190 eingebracht worden sind, glaube ich erst, nachdem ich es selber gesehen habe.

    Mir erschließt sich zumindest, warum die neue Wandlereinheit X, also die, die wieder ausgebaut wurde, die Wandlerscheiben nach Motor-aus und Parkieren des Fahrzeuges nicht geschlossen hat.

    Diese Wandlereinheit wurde jetzt grob demontiert, also Kupplungseinheit 'runter und Gegendruckfeder 'runter.

    Die originale Wandlereinheit W, also die, die bei Kauf des Fahrzeuges verbaut war und durch Erstersatz Wandlereinheit Y ersetzt wurde, also jene, die jetzt wieder verbaut ist, wurde auf gleich Weise grob demontiert.

    Bei den Wandlerscheiben kann ich keinen Unterschied feststellen, beide sind leichtgängig zueinander dreh- wie verschiebbar.

    Die Gegendruckfeder der originalen Wandlereinheit W ist leicht über 131mm lang,
    die Gegendruckfeder der Ersatzwandlereinheit X ist 133mm lang.

    Aber
    - die Gegendruckfeder von X läßt sich leichter zusammendrücken als jene von W;
    - die Drehbarkeit der Gegendruckfeder von X in der dafür vorgesehenen Aufnahme der Wandlerscheibe X ist nicht wirklich gegeben, bei W schon;
    - die Drehbarkeit des oberen runden Teils, das in die Gegendruckfeder eingefügt wird, ist bei X nicht wirklich gegeben, bei W schon.

    Und, freilich, kann es nur jene Wandlerscheibe sein, die die Aufnahme für die Gegendruckfeder hat, die sich während der Fahrt zwecks "Gangwechsels" drehend verschiebt, da die andere Wandlerscheibe ja via Kupplung mit der Kupplungsglocke verbunden ist und sich nicht unabhängig davon drehen kann.

    An den Abschnitt, in der sich die Gegendruckfeder befindet, kommt man zwecks Nachfettens so einfach gar nicht heran.

    Das Thema ist für mich erst einmal abgeschlossen.

    Hast du die verlinkten Videos von mir gesehen?

    Nein, da hier keine audio-visuellen Medien konsumiert werden, die nicht im regulären Handel erhältlich sind.

    Wer soll das finanzieren für mehrer Weiden?

    Ist eine gute Frage; als Teil einer Herdenschutzmaßnahme sollte es seitens der EU mitfinanziert werden, bzw., u. U. zu 100%, (siehe Aussagen zu ELER weiter oben in den Leitlinien der EU); es käme u. U. auf den Versuch an?

    Ein Wolf klettert auch über einen 6m Zaun.

    Das will ich sehen; wo soll der sich denn festhalten? Meinst Du wirklich, daß der dann kopfüber 6m wieder herunterklettert, vielleicht noch gesättigt mit vollem Magen? Sorry, aber dafür ist der doch gar nicht gerüstet?

    Und 6m herunterspringen machen eher Katzen, bspw., der Luchs, den es auch in D wieder hat.

    https://www.nationalpark-harz.de/de/der-nationa…z/luchsprojekt/

    https://www.harzkurier.de/region/article…pur-kommen.html

    ... und welcher Landkreis vergibt eine Baugenehmigung für ein solches Bauwerk (Offenstall mt Betonsockel und Dach im Außenbereich)

    Höheres Recht vs. niederem Recht; ist also eine Frage dessen, was das Bundesrecht so alles möglich macht, da ja gemäß Art 31 GG Bundesrecht Landesrecht bricht?

    Dazu möchtest du Wölfe in der Innenstadt?

    Nein, Wildschweine aber auch nicht.

    Schönen Tag,

    hatte es diese Woche erstmalig, daß sich die MXU 300 R bei Motor-aus und eingelegtem Gang rückwärts nicht mehr schieben läßt; es war allerdings möglich, das Fahrzeug vorwärts zu schieben. Dem ging eine vergleichsweise mühevolle Fahrt einer neuen Bahnunterführung voraus, "mühevoll", da 30er Zone.

    Durch manuelles Hin- und Herschieben des Fahrzeuges bei mehrfachem Wechsel des Ganges konnte das behoben werden.

    1 Tag später an der gleichen Stelle das gleiche Spiel; die anderen zuvor bewältigten gleichartigen neuen Bahnunterführungen sind in der 50er Zone, haben weniger Gefälle und Steigung und können ohne Besonderheiten bewältigt werden.

    Was kann der Grund dafür sein, daß sich das Fahrzeug in die eine Richtung per Hand schieben läßt, in die andere Richtung aber nicht?

    mfg
    Wauhoo

    KM 55.568

    Demnach werden Fördermittel nur für Schafe, Ziegen und Wildgehege gezahlt.

    Das ist dann aber nicht durch die EU veranlasst, sondern Sache Eures Landes, bzw., u. U. auch durch den Bund? Wie ein nicht unmittelbar bindendes EU-Regelwerk umgesetzt wird, ist erst einmal solange Sache des Mitgliedslandes, wie andere unmittelbar bindende "Rand"bestimmungen nicht umgangen werden.

    Warum beschränken sich die Fördermaßnahmen auf das Gebiet dieses einen Rudels?

    Frage in Deinem Land nach.

    Wie willst du diese Tiere denn schützen, in einem dichtbesiedelten Land wie Deutschland? Komplett einzäunen, 4 m hoch mit "Buddelschutz" und komplett überdacht? Ansonsten geht nichts

    Was wurde denn hier bereits tatsächlich versucht?

    Tatsache ist doch, daß die empfohlene Höhe der Schutzzäune definitiv nicht ausreicht; bis 1,5m sind ungenügend, 4m braucht es aber u.U. auch nicht, ab 2,5m sollten ausreichend sein? (Bzw., wie hoch ist das Hindernis für den am besten ausgebildeten Polizei- bzw. Rettungshund und wie wahrscheinlich ist es, daß ein Wolf eine noch größere Höhe überwindet?)

    Wieviele Landwirte, bzw., die damit beauftragten Baufirmen bauen diese Schutzzäune so, daß sie tatsächlich wolfssicher sind? Und, wurde das je nachgeprüft?

    ------------
    Die Erfahrung aus der Region ist übrigens aktuell -> wer keine Wölfe mag, bekommt Wildschweine, innerorts und überall, wo sie nicht durch Zäune gehindert werden.

    Bei Wildschweinen ist eine tlw. Gefährlichkeit belegt, und die Kosten, die als Folge ihrer Umbuddelei entstehen können, sind auch nicht ohne.

    Schutzzäune gegen Wölfe helfen jedenfalls auch gegen Wildschweine?

    Vielleicht ist es noch hilfreich, darauf hinzuweisen, da eigene Erfahrung, daß eine winterliche rutschige Steigung auch mit dem "L"-Gang, also via Untersetzung, noch bewältigt werden kann, wenn man diese winterliche Steigung mit dem regulären Gang nicht packt. Ob das bei 20% und Co. auch noch klappt, weiß ich allerdings nicht; hier waren es um die 8%, und da klappt es mit dem "L"-Gang.

    Ich sehe in deinen Zitaten keine Aussage zur Kostenübernahme von Herdenschutzmaßnahmen? :/

    Du zitierst meine Aussage zu "Schutzmaßnahmen für sonstige Weidetiere", fügst dann Zitate aus einer Richtlinie ein die nichts mit den angesprochenen Schutzmaßnahmen zu tun haben und erklärst auf Nachfrage, dass das vmtl. woanders geregelt ist - :/

    Noch einmal der Hinweis auf nachstehende Leitlinien, die im Thema in Beitrag #181 ebenfalls bereits verlinkt worden und zitiert sind

    Mitteilung der Kommission Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaftlichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/…d=1734159516048

    Und in in diesem "ELER" wäre dann nachzulesen?

    Wenn in den Unionsdokumenten von Nutztieren und Nutztierhaltern die Rede ist, sind als Nutztiere Schafe und Co. sicher nur deswegen häufiger genannt, vermutlich nur als Beispiel, weil sie häufiger vom Wolf gerissen werden als, bspw., Rinder?

    In den Unionsdokumenten lese ich jedenfalls nichts darüber, daß der Schutz für "sonstige Weidetiere" nicht gefördert werden kann.

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