... Nehmen wir mal an ich baue die vergaser drossel aus, und drossel das quad wieder per schraube auf die Ausgangslage auf vkp zurück. Wäre das legal? ...
Nein
Es ist eine unzulässige bauliche Veränderung. Punkt.
Sorry, aber so ist das.
Die Begrenzerschraube am Gashebel ist keine Drossel im rechtlichen Sinn, sondern ein technisches Gimmick, für das bestimmte Nutzer durchaus Verwendung haben (Quadvermieter, Eltern, ...). Deren Einstellung interessiert rechtlich niemanden, eben WEIL sie vom Nutzer jederzeit ohne Aufwand geändert werden kann.
Was ein Gutachter und ein Gericht im Falle eines Falles aus der Sache macht, steht in den Sternen. Tatsache ist: Durch den Ausbau der Drossel änderst Du das Leistungsverhalten des Motors (Obergrenze = 15 kW / 20,39 PS), eventuell auch das Abgas- und Geräuschverhalten und damit ist die Betriebserlaubnis erloschen. Da gibt's keine Tricks (außer LoF, aber das macht bei einer 300er wenig Sinn).
Zum Versicherungsschutz bei erloschener Betriebserlaubnis hab ich an anderer Stelle schon mal ausführlich was geschrieben. Nur so viel dazu: Es geht nicht nur um die von Dir zu vertretenden Schäden, das ist halb so wild, sondern es geht rein zivilrechtlich auch (oder sogar vor allem!) um Teilschuldverteilungen! Heißt: Eine auch nur 10-prozentige Kürzung Deiner lebenslangen Ansprüche an einen Unfallgegner (z.B. wegen Invalidität, Erwerbsunfähigkeit, etc.) tut schon RICHTIG weh!
So, und jetzt hör ich aber auf mit Spaßbremsen !
Griaßle !