Beiträge von hikker

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    Aus meiner persönlichen Erfahrung:
    Die sogenannten "Verleihhobel" sind mehr als perfekt gewartet, welcher Händler will schon, daß der Ausleiher (=potentieller Kunde) mit dem Fahrzeug unzufrieden ist?
    Der Umgang der Ausleiher mit dem Fahrzeug ist durchaus ein Thema, gar keine Frage! Dafür ist der Preis für die Fahrzeuge und die wenigen km in Verbindung mit oft/meist Restgarantie mehr als attraktiv.

    Man kann es einfach nicht über einen Kamm scheren, man muß den Einzelfall ansehen. Und da ist in der Tat jeder Händler / Verleiher anders!

    Griaßle !

    Grundsätzlich stimm' ich Dir ja zu, allerdings: Ein gewerblicher Anbieter, der auf ein größeres Quad umsteigt ??? Seltsam ...

    Ansonsten schließe ich mich maddin und hank an - der TE sollte vielleicht wirklich erst einmal beide Varianten (Schalter / Vario) ausprobieren, bevor er sich da endgültig festlegt. Im Moment kommt mir das nämlich etwas ... naja, sagen wir mal: Etwas vorschnell ohne wirklichen eigenen Erfahrungshintergrund vor. Also, wenn ich seine Beiträge richtig verstanden habe.

    Ach so noch was, hank hat einen weiteren großen Vorteil von JingLing & Co. vergessen zu erwähnen: Man lernt ständig neue, freundliche und hilfsbereite Leute kennen, die einen abschleppen oder so nach Hause fahren, wenn der Bock mal wieder nach der Hälfte der geplanten Strecke den Geist aufgibt. Das erweitert die sozialen Kontakte enorm!

    Griaßle !

    (...) Wenn ich tanken fahre muss ich dann eine bestimmte Stellung einstellen damit der Reserve Tank mit befüllt wird?

    nein, Du hast nur einen Tank, einen extra Reservetank gibt es nicht.
    In der ON-Stellung wird der Tank zu etwa 80% entleert, dann geht der Motor aus. Falls das passiert, schaltest Du um auf die Reservestellung und Du hast die ca. 20% Restvolumen zur Verfügung, die dich bis zur nächsten Tankstelle bringen.
    Natürlich kannst Du auch immer auf Reservestellung fahren, aber wenn dann der Sprit zu Ende ist, dann ist er wirklich zu Ende und Du stehst im Wald, vermutlich in der Nacht und bei Regen ...

    Also, Stellung beim Tanken ist egal und die Stellung im Normalbetrieb ist "ON". Stellung für's (längere) Parken ist OFF. Grund: Die Schwimmerventile im Vergaser sind nie zu 100% dicht und damit riskierst Du in der ON-Stellung, daß die quasi über Nacht der Sprit ausläuft.

    Das ist das ganze Geheimnis!

    Griaßle !

    Aber dann frag ich mich trotzdem warum die vergaser drossel nicht eingetragen ist?

    Das kann ich Dir recht einfach erklären:
    Die Drossel im Vergaser (Reduzierring) ist durchaus "eingetragen", allerdings nicht in der Zulassungsbescheinigung (ZB), sondern in der Betriebserlaubnis (BE).
    In die ZB werden nur Sachen eingetragen, die von der originalen BE (oder dem COC) abweichen.

    Also, wenn Du das Ding legal entfernen willst, dann bleibt Dir nur der von yasuniracing schon erwähnte Weg. In dem Fall wäre es dann aber tatsächlich sinnvoll, eine LoF-Zulassung anzustreben, weil Du dann ganz offiziell die zusätzliche Leistung auch im öffentlichen Verkehrsraum nutzen darfst - das Rückdrosseln über den Gashebel wäre also gar nicht nötig.

    Lohnt sich das? Wohl nicht. Aber das ist ja eine andere Frage, Du wolltest die rechtliche Seite wissen.

    Griaßle !

    Zitat von yasuniracing

    Und bei manchen ist das eine Drossel, ist dann via mm Angabe im Schein vermerkt

    Ja, stimmt. Kann man schon machen. Mit entsprechendem Gutachten inkl. Messung und Kalibrierung auf einem Leistungsprüfstand, etc. Die Preise dafür kennst Du ja. Da macht dann die Umschlüsselung auf LoF aber plötzlich auch wieder Sinn ... :rolleyes:

    Aber Recht hast Du mit der Aussage, gar keine Frage!

    Griaßle !

    ... Nehmen wir mal an ich baue die vergaser drossel aus, und drossel das quad wieder per schraube auf die Ausgangslage auf vkp zurück. Wäre das legal? ...

    Nein
    Es ist eine unzulässige bauliche Veränderung. Punkt.
    Sorry, aber so ist das.

    Die Begrenzerschraube am Gashebel ist keine Drossel im rechtlichen Sinn, sondern ein technisches Gimmick, für das bestimmte Nutzer durchaus Verwendung haben (Quadvermieter, Eltern, ...). Deren Einstellung interessiert rechtlich niemanden, eben WEIL sie vom Nutzer jederzeit ohne Aufwand geändert werden kann.

    Was ein Gutachter und ein Gericht im Falle eines Falles aus der Sache macht, steht in den Sternen. Tatsache ist: Durch den Ausbau der Drossel änderst Du das Leistungsverhalten des Motors (Obergrenze = 15 kW / 20,39 PS), eventuell auch das Abgas- und Geräuschverhalten und damit ist die Betriebserlaubnis erloschen. Da gibt's keine Tricks (außer LoF, aber das macht bei einer 300er wenig Sinn).

    Zum Versicherungsschutz bei erloschener Betriebserlaubnis hab ich an anderer Stelle schon mal ausführlich was geschrieben. Nur so viel dazu: Es geht nicht nur um die von Dir zu vertretenden Schäden, das ist halb so wild, sondern es geht rein zivilrechtlich auch (oder sogar vor allem!) um Teilschuldverteilungen! Heißt: Eine auch nur 10-prozentige Kürzung Deiner lebenslangen Ansprüche an einen Unfallgegner (z.B. wegen Invalidität, Erwerbsunfähigkeit, etc.) tut schon RICHTIG weh!

    So, und jetzt hör ich aber auf mit Spaßbremsen !

    Griaßle !

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