Den Anhänger habe ich mir letzte Woche geleistet und heute das erste mal im Einsatz gehabt. Funktioniert super, besser als ich dachte.
Beiträge von johann3de
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Die Niiiiiedliche kann aber nicht nur rechts links, die kann auch große Haufen machen da sind nach oben keine Grenzen solange Nachschub von oben kommt
Da fühlt er sich aber wohl, oder?
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Ich glaube, da muss zumindest auf der Achse eine Plakette sein, dass du auf die Straße darfst.
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Da hast du recht, das ist manchmal mit Geld fast nicht zu bezahlen. Und noch besser ist es, wenn du einen Händler hast der richtig viel Ahnung hat. Meiner ist da glücklicher Weise voll durch.
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Hallo, lese hier schon längere Zeit mit und möchte mich aber jetzt auch mal gerne vorstellen. Bin der Johannes aus dem Landkreis Aschaffenburg, wohne im schönen Spessart. Ich hatte mir schon vor vier Jahre einen Polaris Ranger XP1000 als Ersatz für einen Traktor, hauptsächlich für die Arbeiten rund ums Brennholz . Wollte mir zwar erst einen Traktor kaufen, aber für das Geld, dass ich investieren wollte, war nichts dabei für mich.
Ich habe mich dann für den Ranger entschieden, da wir im Ort einen Händler haben, der sich wirklich auskennt und ich bei all meinen Problemen oder auch Fragen zu ihm kann. Ich hatte dann meine Rückewinde und den Holzspalter verkauft und mir davon beim gleichen Händler noch einen Holzspalter, Benzin betrieben auf 25 km/h Fahrgestell zugelegt.
Die neuste Errungenschaft sind zwei Türen und eine Heizung, man wird ja auch nicht jünger.
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So ich war gestern mal mit meinem ganzen Unterlagen bei einer Prüfstelle von GTÜ. Der Mann sagte mir das ich diesen Holzspalter nicht zulassen muss, da er eine Arbeitsmaschine ist, das hat aber nichts mit LOF oder so zu tuen.
Das Kennzeichen ist auch kein Folgekennzeichen und macht nur das Kennzeichen des Zugfahrzeugs nach hinten sichtbar, da es ja vom Spalter verdeckt wird.
Mit der geprüften Achse mit Plakette, mit Beleuchtung, mit dem 25km/h Schild darf ich auf der Straße fahren.
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Servus Johannes,
ich denke mit dem Spalter verhält es sich wie mit meinem Holrückeanhänger fürs ATV; mein Anhänger hat vom TÜV ne BE bekommen, das Landratsamt hat auf Grund der Rückewinde am Anhänger diesen als "zweckgebunden Anhänger" deklariert und darf mit einem sog. Nachlaufkennzeichen, gleiches Kennzeichen wie das ATV, mit 25km/h Kennzeichnung und lichttechnischer Einrichtung im öffentl. Verkehr gefahren werden. Kein extra Kennzeichen, kiene extra Versicherung wegen der Zweckbindung. Allerdings darf der Anhänger nur mit diesem einen ATV mit gleichem Kennzeichen gefahren werden.
Übrigens keine LOF- Zulassung, keine "grünen" Kennzeichen oder gewerbliche Zwecke. Man kann eine Land-/ Forstwirtschaft besitzen ohne dass man "grüne Kennzeichen" bekommt sondern die "schwarzen", hängt u.a. von der zu bewirtschaftenden Fläche ab.
Meinen Anhänger mit Spalter werde ich diesen Winter auf dem gleichen Wege für den öff. Straßenverkehr legalisieren, TÜV und Landratsamt haben bereits "grünes Licht" gegeben.
Gruß,
Jörg
Servus Jörg, das war genau die richtige Antwort, der Holzspalter ist eine Arbeitsmaschine mit Nachlaufkennzeichen.
Deinen Rückewagen hast du auch so deklariert, das ist cool.
Danke nochmals für die Antworten.
Viele Grüße
Johannes
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Jetzt habe ich auch mal eine Frage.
Ich habe ein Polaris Ranger 1000xp mit LOF Zulassung und habe einen Holzspalter Balfor auf Anhängerfahrgestell mit 25km/h Zulassung. Mein Händler sagte mir ich dürfte den Anhänger mit schwarzem Folgekennzeichen an meinem Polaris betreiben. Das mache ich natürlich auch, weil ich ihm vertraut habe.
Darf ich das so oder muss ich da irgendetwas anderes machen?Viele Grüße
Johannes