er möchte aber 240x130 haben.
Hallo, sorry wenn ich mich da jetzt einbringe....
KFZ Kennzeichen sind nach Anlage 4 der FZV genormt, dh. die Sondergröße wird er wohl nicht bekommen.
Wüsste gerade auch nicht aus dem Stehgreif, woher das Kennzeichen kommt.
Wichtig sei in meinen Augen zu erwähnen, wer diese Kennzeichen möchte....lasst euch nicht bei der Zulassungsstelle aufs Korn nehmen. Unter anderem habe ich schon Sätze wie; Lt. Verordnung vom Land, Kommune, Kreis etc.....nicht möglich.
ALLES Quatsch....hier gilt die Normenhierarchie....Bundesrecht bricht Landesrecht. Punkt sagt alles....und wenn der Sachbearbeiter eine Verwaltungsausbildung hat, wird er auch nichts mehr dazu sagen.