Unser Bootstrailer hat auch ein grünes Nummernschild und ist somit steuerbefreit. Der Trailer ist dadurch zweckgebunden und ausschließlich zum Transport von Sportgeräten,- in diesem Fall ein Sportboot, im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Eine Zweckentfremdung wäre z.B. den Trailer zum Holztransport einzusetzen oder im Boot auf dem Trailer z.b. Umzugsgüter wie Möbel oder eine Waschmaschine von A nach B zu transportieren.
Folgende Fahrzeuge dürfen ein grünes Kennzeichen führen:
- Fahrzeuge, die ausschließlich im Winterdienst oder zur Straßenreinigung eingesetzt werden
- Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h
- Anhänger-Arbeitsmaschinen und Anhänger für Sportgeräte bzw. zum Tiertransport (zu Sportzwecken)
- Zustellung und Abholung im kombinierten Verkehr
- Fahrzeuge für Feuerwehr, Luft- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Krankenbeförderung, Behindertentransport
- Hilfsgütertransporte (nur anerkannte Körperschaften und Vereine)
- Land- und Forstwirtschaft, Milchfahrzeuge (nur Zugmaschinen, Anhänger und Sonderfahrzeuge)
- Schaustellergewerbe (nur Zugmaschinen, Packwagen über 2,5 t und Wohnwagen über 3,5 t)
Also ist ein grünes Kennzeichen auch für Anhänger und Wohnwagen möglich. Des Weiteren kann sich ein grünes Kennzeichen auch am Lkw, anderen Zugmaschinen oder an einem Pkw finden lassen.
VG
Jürgen