Hallo, ich habe mich mit TÜV u. KBA wg. des Last-Korbes an ATV in Verbindung gesetzt. Es nicht einfach, Zulassungen zu bekommen, von einer ABE/ECE ganz zu schweigen. Hier meine Zusammenfassung.
Die zulässige Stützlast ist meist zu gering, bei z. B. 25 kg u. einem Gesamtgewicht des Last-Korbes von ca. 10 kg bleiben gerade mal 15 kg Nutzlast übrig, das kann man dann vergessen.
Als nächstes wird die verschraubte AHK kritisch gesehen bezüglich der Querbeschleunigung. Es nützt nichts, wenn die Verbindung von Adapter u. AHK torsionssicher ist, die Schraubverbindung sich jedoch in einer Richtung eventuell lösen kann !
Zum Entfernen der AHK, nicht unproblematisch, da die Einordnung als "landwirtschaftliche Zugmaschine" davon abhängig ist.
Ein weiteres Problem gibt es mit den käuflichen Hecktrage-Systemen, die für PKW u. Wohnmobile nach VdTÜV-Merkblatt (01.10.2019) zugelassen sind, für ATV jedoch nicht, d. h., eine ABE/ECE ist nicht übertragbar.
Das KBA lässt aber offen, das im Rahmen von Einzel-Begutachtungen in der Zuständigkeit von Landesbehörden Zulassungen mit Eintrag möglich sind. Hier werden eventuell Fahrversuche unter Kriterien Schwerpunkt u. Fahrdynamik gefordert.
Der TÜV hat mir angeboten, fachliche Beratung mit einem erhöhten Aufwand von Fachexperten zu bekommem. Als Privat-Person kostet mich das die Stunde 160 EURO,das überlasse ich dann doch anderen Herrschaften !