Beiträge von Clock

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    Ok.

    Ich für meinen Teil hab mich sowieso damit abgefunden bzw. weiß schon was ich mache.

    Werd die ZForce abmelden am Saisonende, das Kennzeichen reservieren und dann online anmelden nächstes Jahr. Dann kann ich die kleinen selber Siegeln und es juckt keinen. Deutschland hald.

    LG

    Das ist falsch, es genügt das das Fahrzeug geeignet ist.

    Dein letzter Beitrag ist irgend ein Auszug aus irgend ein Verfahren und kein Gesetz.

    Hm. Wäre hald auch schön, wenn jemand der sich da so sicher ist wie du, dass auch belegen würde/könnte.

    Dann könnte man auch von deiner Aussage profitieren.

    Meine Quellen sind übrigens nicht irgendein Auzug aus irgendeinem Verfahren, sondern es geht genau um die Thematik und es sind viele Paragraphen etc. zitiert... du behauptest jetzt einfach "es genügt dass das Fahrzeug geeignet ist", im Gesetz steht aber: "bestimmt und geeignet sind [...]." und bestimmt dafür sind unsere Quads / ATV's etc. nicht, da es eher "funmobile" sind. Auf diesen Passus stützt sich die Zulassungsstelle auch, wenn man nachfragt wieso weshalb warum...

    Hallo,

    ich habe seit ein paar Wochen eine nagelneue ZForce 1000 Sport mit LOF Zulassung und möchte meine Erfahrung bzgl. der Zulassung teilen.

    Habe mich mehrere Stunden mit dem Thema auseinander gesetzt, da ich selbst die verkleinerten wollte und gescheitert bin.

    Zulassungsstelle Erding (Bayern) - Leider die negativste die ich bisher erlebt habe (war schon in 3 anderen Landkreisen).

    Jeder der ein verkleinertes Kennzeichen für's Quad gestempelt bekommt kann sich glücklich schätzen, da dies rein rechtlich anscheinend falsch ist.

    "Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder, sowie für lof Zugmaschinen nach der Richtlinie 2003/37/EG bzw. nach der Verordnung (EU) 167/2013 und deren Anhängern vorgesehen. Keine verkleinerte Kennzeichen erhalten sogenannte Quads, da diese selbst, wenn sie als lof Zugmaschine verschlüsselt sind nicht der Richtlinie 2003/37/EG bzw. nach der Verordnung (EU) 167/2013 entsprechen."

    Ein Anwalt erklärt des Weiteren:

    Ich hoffe das erspart jemanden eine Enttäuschung und etwas Kleingeld beim Schilder bestellen... ich kann mir die Kleinen nämlich an die Wand hängen :')

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