Also
1. gilt auch auf Forst- und Waldwegen die StVO was bedeutet das Du auch diese nicht ohne Führerschein befahren darfst.
2. musst Du ja von Deiner Garage erst mal zu solchen Straßen kommen, wenn Du nicht gerade wie ich auf einem Aussiedlerhof wohnst, der umringt von Feldern ist musst Du bestimmt innerhalb der Ortschaft fahren, wodurch Du auf Autos triffst oder andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Radfahrer Kinder. Schau ich auf die Feldwegen die um unseren Hof gehen sind dort ständig Leute mit Hund unterwegs oder Pferd.
3. Sind sehr viele Feld- und Forstwegen gar nicht öffentlich zu befahren, es obliegt den Bundesländern, das Befahren von Waldwegen zu gestatten oder zu verbieten. Je nach Naturschutz- oder Landeswaldgesetz gibt es deshalb Abweichungen zwischen den Ländern. Eine Gemeinsamkeit lässt sich jedoch erkennen: Das Befahren von Waldwegen ist verboten, sofern es nicht einem zulässigen Zweck (z. B. Bewirtschaftung) dient.
Ich will hier keinen Sheriff spielen oder Dir den Spaß verderben, wir sind früher auch mit dem Mofa schwarz gefahren weil wir einen großen Hof mit Garten hatten wo man rum fahren konnte, aber sobald es halt außerhalb geht und Du dann jemand zusammen fährst oder er Dir rein fährt wird's schnell hässlich und lass dann mal noch ein Kind Deinen Unfallgegner sein, dann möchte ich nicht mit Dir tauschen.
Was bei uns ab und zu auf den abgeernteten Stoppelfeldern fährt sind paar Jungs mit Ihren Motocross Maschinen, die fragen aber vorher ob sie darauf fahren dürfen. Das wäre wieder rum privat und da kannst vor dem pflügen auch die Sau raus lassen, die Maschine sollte halt keine Flüssigkeiten verlieren, aber das versteht sich denke von selbst.