Beiträge von bikebonsai

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    L und T kommen doch nur zum tragen, wenn man keine andere Fahrerlaubnis hat, die das abdeckt.

    Aufgrund dessen wurde gemutmaßt, dass die Drosselung und die Begrenzung der Vmax daher kommen würden, dass der Erstbesitzer nur "Traktorführerschein" gehabt hätte.

    Selbst wenn es so gewesen wäre, würde es allein schon bei der Vmax-Begrenzung nicht passen.

    Ackerschlepper ist LoF - und hat offiziell offene Leistung. Warum dieses Fahrzeug gedrosselt ist verstehe ich nicht. Evtl. hatte der damalige Fahrer keinen PKW Führerschein, sondern nur irgendeine Traktorklasse. Frag doch mal beim Amt nach wie es zu soetwas kommen kann.

    Kommt auf das Gutachten an, da stand wohl 87 drin im Feld J .

    Fahrzeugklasse 87 ist nur Zugmaschine und kein LoF.

    LoF ist 89.

    Das Amt wird dann sagen, dass das eingetragen wurde, was der techn. Sachverständige in das Gutachten geschrieben hatte.

    Fahrerlaubnisklassen für Zugmaschinen sind die Klassen L und T, beide sind in der Vmax begrenzt:

    • L bis 40 km/h und bis 30.06.2012 bis 32 km/h
    • T vom 16. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 40 km/h und ab dem volendeten 18. Lebensjahr max. 60 km/h. (Quelle z.B.)

    Von daher passt das auch nicht.

    Ob jetzt 80, 90 oder 100 bzw. 105 (Maximum bei T3b und da ist keine Toleranz drin, bei 105 laut Tacho macht unsere Outlander mit T3b dicht und pendelt dann zwischen 104 und 105), das sind eigentlich alles keine Dauergeschwindigkeiten wofür ein ATV ausgelegt ist. Da fährst Du um die 6000 U/min aufwärts. Das ist kein gemütliches Dahinrollen wie mit dem Jeep. Je länger um so schädlicher für den Riemen, da der lange Zeit auf der gleichen Stelle der Varioscheiben läuft.

    Wie mittelschwaubschon schrieb, für das angesprochene Geschwindigkeitsprofil sind die ATV eigentlich nicht konstruiert, die Achillesferse ist die Variomatik im speziellen der Riemen.

    Du hattest erwähnt, dass Du auf eine Werkstatt angewiesen bist. Also musst Du ggf. bei einem Riemen, der sich zerlegt hat, fremde Hilfe (Pannendienst o.ä.) in Anspruch nehmen.
    Ich kenne Deine Skills jetzt nicht, natürlich kann man den auch unterwegs selbst wechseln, vernünftiges Werkzeug evtl. das eine oder andere Spezialwerkzeug vorausgesetzt.
    Allerdings ist das unter Umständen mit etwas Zeit verbunden, da evtl. erstmal der Variokasten von Fragmenten befreit werden und die Scheiben ggf. von Gummiabrieb gereinigt werden müssen, sonst überhitzt das Ganze und Du hast dann, vielleicht schneller als Dir lieb ist, das selbe Theater nochmal.
    Also ja, es ist ggf. ein Riemen im Pannenfall zu ersetzen, aber nicht wie einen Keilriemen bzw. Flachrippenriemen/Serpentinenriemen (nicht Zahnriemen;)) wie beim Automotor.

    Du weißt, dass alle paar tausend km ein Service fällig ist?
    Meistens liegt das so im Bereich 3000km.
    Die kommen schnell zusammen.
    Wir fahren auch nur hobbymäßig ein paar Touren, gefühlt nicht wirklich viel, aber wir marschieren stramm auf den zweiten Service zu (6000 km).
    Bei der Nutzung werden wir kommendes Jahr wahrscheinlich 9000 km/Jahr fahren, da wir in diesem Jahr erst im April/Mai so richtig begonnen haben.
    Ich weiss, dass hier auch einige sind, die das auch noch locker toppen.

    Wenn Du neu kaufst, gehe ich stark davon aus, dass es in Griechenland auch die EU-Regelungen gibt, was die Fahrzeugklassen anbetrifft.
    Dann wird es dort auch die Klasse T3b geben, ist vielleicht dort mit Landwirtschaft bezeichnet, da diese Klasse T nach den EU-Regelungen in deutscher Übersetzung immer noch landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen sind.
    Die T3b der Modelljahre 2023 und 2024 sind auf 105 km/h begrenzt, natürlich kann man das ändern, ist aber nicht legal und Dein Händler wird Dir nicht dazu raten ==> Garantie bzw. Gewährleistung.

    Die Can-Am Outlander (Max) 1000R ABS T kommt in dem Modelljahr 2025 mit 101 PS und einer V,ax von 125 km/h. Die liegt, wahrscheinlich auch in Griechenland, etwas außerhalb Deines Budgets. Von den CFMoto und TGB habe ich noch nichts von einer höheren Vmax als 105 km/h für das Modelljahr 2025 gelesen/"gehört".

    Pinlock, richtig montiert und mit korrekter Einstellung funktioniert gut, selbst bei Stop&Go und Temperaturen um 0⁰C.

    Ich habe keinen Grund zur Klage an meinem Airoh Commander.

    Das Einzige was ich da tun muss, ist einen Schlauchschal/Tuch über Mund und Nase ziehen, dann bleibt das lange Ampelphasen beschlagfrei und auch während längerem "Gesabbel" über das Intercom-System.

    Habe ich das nicht, dann gibt es am unteren Rand des Visiers einen ca. 0,5 cm breiten Streifen der beschlägt und das ist der Rand wo das Pinklock nicht abdeckt.

    Es werden nur noch Fahrzeuge neu zugelassen, die ein COC über eine der europäischen Fahrzeugklassen haben.
    Das T3b gedrosselt ist, gilt nicht grundsätzlich, hält sich leider hartnäckig, Gedrosselt (Leistung) oder begrenzt (Vmax) wurde bei T3b nur wenn es erforderlich war andere Zulassungbestimmungen zu erfüllen.
    Z.B. Begrenzung auf 105 km/h aufgrund einer EU-Vorschrift von, ich glaube, 1974, die einen max. Lärmwert festschreibt.

    Es darf bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen, die die Fahrzeuge auch unter T3b noch sind, die Geräuschemission 85dB(A) bei 75% der Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. 85db(A) ist der Grenzwert für Fzg mit einem Leergewicht bis zu 1500kg.

    Kurz und knapp, es wird bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten die Teststrecke gefahren bis der Wert 85dB(A) erreicht.
    Das sind dann 75% der Höchstgeschwindigkeit, der Rest wird dann hochgerechnet und dann wird dieser Wert elektronisch begrenzt und eingetragen.
    Diese europäische Regelung galt unter LoF nicht, daher waren die Fahrzeuge in ihrer Höchstgeschwindigkeit nicht begrenzt.

    Nein, außer den Spurplatten und den 1" breiteren Reifen ist nichts verändert.

    Die Dämpfer sind auch nicht kaputt, die Federn auch nicht gebrochen und die Vorspannung steht auf mittlerer Raste.

    An der Hinterachse schleift ja auch nichts, vorn am Übergang zum Trittbrett (das meinte ich mit hinten, also hintere Ecke an der vorderen Radlaufleiste/Verbreiterung or what ever :) ) zum Trittbrett die Ecke musste etwas modifiziert werden.

    Tja, dann habe ich das wohl geträumt, dass während der TÜV Abnahme beim Durchwippen die hinteren unteren Ecken der Radlaufleisten an den Vorderrädern auf die Reifen stießen.

    Fahre ich etwas zügiger durch tiefe Schlaglöcher auf Feldwegen schleift es sogar jetzt noch. Und es sind "nur" 9" breite Reifen mit 25mm Spurplatten je Seite.

    Im normalen Fahrbetrieb schleift es nicht.

    Also meine TGB ist als T3b zugelassen und ich war mit den Spurverbreiterungen und OHNE Schmutzfänger beim TÜV. Nun ist alles eingetragen und der Prüfer hat nichts von unzureichender Radabdeckung gesagt.

    Dein Prüfer hat dazu nichts gesagt.

    Wenn ich sehe wieviele ATV mit LoF die "langen" hinteren Schmutzfänger montiert haben, weil der Prüfer die ausreichende Radabdeckung komplett haben will, dann weiß ich, dass es auch "andere" Prüfer gibt.

    Das Spiel ist aus dem Autosektor bekannt, was A einträgt, ist bei B nicht eintragbar.

    A sieht darüber weg, weil er weiß dass die sowieso in der Garage in die Ecke fliegen und B will zumindest zum Zeitpunkt der Abnahme die Radabdeckung haben.

    Daher immer vorher mit dem zuständigen TÜVer darüber sprechen wie das mit den Spurverbreiterungen ausschaut und was für ihn ein "Muss" ist.

    Manchmal hilft es, ein wenig mehr Geld auszugeben und den "Umbau" sowie die Eintragung beim versierten Fachhändler machen lassen.

    Bei meiner Outlander sind Spurplatten drauf und 1" breitere (sowie im ∅ 1" größere) Reifen, ohne das irgendwas zusätich montiert werden musste, lediglich die vordere Radlaufleiste musste "angepasst" werden, da die breiteren und größeren Reifen beim Einfedern daran geschliffen haben. Habe ich alles vom Fachhändler erledigen lassen.

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