Hi Osch,
Also ich habe das so gelernt, wie es in meinem Link auch steht:
"Eine Ausnahme kann bestehen, wenn Jäger mit gültigem Jagschein die Waffe zur Ausübung der Tätigkeit ins Revier verbringen oder in diesem unterwegs sind. Allerdings darf der Weg zum Revier nicht übermäßig lang sein, Die Waffe muss hier nicht in einem Transportbehälter befördert werden und kann zugriffsbereit sein. Empfohlen wird ein solcher Transport jedoch nicht.
So darf eine Schusswaffe nicht geladen sein und muss in abschließbaren Behältnissen, wie einem Waffenkoffer oder einem Futteral, befördert werden. Beides muss verschließbar sein..."
Und daran halte ich mich auch strikt.
Was Andere machen, betrifft meine Lizenz nicht.
Grüß dich
Du machst auf jeden Fall so nichts verkehrt und bist auf der sicheren Seite.
Ich handhabe das allgemein etwas lockerer, aber immer im rechtlichen Rahmen, so dass mir niemand an den Karren fahren kann.
Wenn ich z.B. vor der Saujagd noch tanken muss, dann kanns schon mal sein, dass ich mit ungeladener Kurzwaffe am Gürtel in die Tankstelle marschiere.
Bei mir am Land schaut da aber nicht mal jemand, als obs völlig normal ist
Ich mache das übrigens nicht um anzugeben oder einen auf dicke Hose zu machen. Für mich ist die KW so einfach am sichersten verstaut und vor fremdem Zugriff geschützt.
Über die Langwaffe werfe ich dann halt ne Jacke, dass sie von außen nicht sichtbar ist. Und sollte doch ein böser Bube meinen, in der kurzen Zeit mein Auto zu knacken, dann könnte er mit meiner Langwaffe eh nichts anfangen, da ich die Abzugseinheit + Magazin + Munition im Hosensack habe.
Wenn ich aber zu einer Drückjagd fahre, dann verwende ich meistens trotzdem ein versperrtes Futteral. Nicht weil ich das rechtlich muss, sondern weil ich es vielen Polizisten nicht zutraue, das Waffenrecht entsprechend zu beherrschen. Und bevor ich mich dann auf lange Diskussionen einlasse und eventuell zu spät komme, nehme ich den vorauseilenden Gehorsam halt in Kauf
Waidmannsheil