Beiträge von Volkerla

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    Falls sich der Anhänger während der Fahrt löst oder im abgestellten Zustand in Bewegung gerät und einen Unfall verursacht, sind nur dann solche Schäden versichert.

    Deine Quelle ist ein Anhänger Verkäufer. Meine Quelle ist meine Zugfahrzeugversicherung. Diese hat das vermerkt und bestätigt. Das reicht mir aus, nicht extra zu versichern für einen hohen Preis, da anhänger mit sonderaufbau. Aber ist müßig darüber zu diskutieren, der Fall tritt bei mir nicht ein. 0 Risiko. Nicht übertreiben mitm versichern...

    Gerade zur Ernte wenn Traktoren und Mähdrescher im Einsatz sind ist es trocken und viel Staub und leicht entzündliches Material fliegt durch die Luft

    Jepp, alles gut. Stäube und selbst Stroh entzündet sich bei geringerer Temperatur als auslaufender Diesel oder Hydrauliköl, um das es eigentlich ging.

    Ist alles kein Grund, meinen Spalteranhänger extra zu versichern. Zur Not lass ich ihn auch beim Spalten am Haken :)

    Das widerspricht den folgenden Aussagen der Allianz:

    Ja, alles gut. Für schwarze Anhängernummern ist das ja so. Explizit für grüne Nummern nachgefragt hat mir die Concordia jedoch bestätigt, dass die zuletzt verwendete Zugfahrzeugversicherung bei Gefahr des ruhenden Hänger aufkommt (da der Hänger als nicht zulassungspflichtig gilt). Aktenvermerk über Hänger machen lassen. Aber Risiko bei mir nicht der Rede wert, Hänger ruht ausschließlich in der Garage.

    Das Gerippe wird keine Fatamorgana sein. Meist aber die Fehlerursache.. häufiger Zigarette, Elektronik, Bastelleien, Brandstiftung etc als Selbstentzündung der Betriebsstoffe. Die notwendige Temperatur bei Umgebungsdruck ist in den seltensten Fällen an irgendwelchen Oberflächen erreicht. Die Bremsscheiben des Traktors sind selten kurz vor der Weißglut. Nur im Brennraum wird durch hohen Druck die Selbstentzündungstemperatur deutlich reduziert.

    wenn z.B. der Hänger von umgeparkt wird.

    Verstehe ich grad nicht.

    Genau das habe ich ja meine Versicherung der Zugfahrzeuge gefragt. Wenn es gerade kein Zugfahrzeug gibt, weil der Hänger abgekoppelt auf der Straße steht und sich selbstständig macht, dann zahlt genauso die Versicherung des zuletzt verwendeten Zugfahrzeugs. Verstehe also das Problem nicht. Vllt aber auch zuviel Bier getrunken :)

    der Pferdeanhänger mit grüner Nummer gilt als Sportanhänger und ist somit von der Kfz Steuer befreit und generell von der Versicherungspflicht . In dem von mir angegebenen Link ist von einem geplatzten Reifen des Anhänger als Unfallverursacher die Rede und in dem Moment wird es schwierig . Dir steht selbstverständlich völlig frei deine selbstfahrende Arbeitsmaschine zu versichern , aber du willst sie halt viel im Wald bewegen und dort sind die Ansprüche an die Reifen halt hoch . Also viel Spaß noch mit dem Spalter , schönes Teil .

    Ja, Sportanhänger sind sicherlich günstiger als Anhänger mit Sonderaufbau.

    Naja, bei schwarzen Nummern trägt dann die Versicherung des Hänger die Hauptlast nach neuer Rechtssprechung, da Hänger die Unfallursache, bei grünen Nummern dann zu 100% die des Zugfahrzeugs. Ist doch klar geregelt.

    Meine Zugfahrzeugversicherungen sind informiert über den Hänger, das ist geklärt.

    Danke, ja macht Spaß.

    Wie sieht es denn mit der Haftung aus wenn der Holzspalter einen Schaden verursacht, z.B. durch austretendes Hydrauliköl? Ist klar, die Gefahr, dass das passiert und man dann auch noch erwischt wird ist gering, wenn man aber das Pech hat kann es teuer werden. Ich habe meinen Trecker nur versichert weil ich damit auch mal im Wald unterwegs bin und falls der mal abfackeln und einen Waldbrand entfachen sollte kann es sehr teuer werden. Mir ist klar, dass die Betriebsgefahr eines Treckers größer ist als die eines Spaltanhängers. ;)

    Ja, wir reden jetzt wirklich um das letzte Mü.... Da gibt es sicherlich größere Gefahren in meinem Leben, die ich absichtlich nicht versichert habe oder versichern kann. Ich tendiere eh lieber zu weniger Versicherungen, als überversichert zu sein. Ähnlich denke ich beim Rechtsschutz für alles, man kann es auch übertreiben... liegt aber vllt dran wie sehr man sich selbst helfen kann und/oder will.

    Zur Sache, auf die Frage wer nen Schaden des abgekoppelten Hängers dann trägt, weil der sich z.Bsp. selbstständig macht, hat man mir geantwortet, die Versicherung des Zugfahrzeugs. Dabei habe ich es dann belassen.

    Wie ein Waldbrand durch einen Trecker entstehen soll, ist mir jetzt ehrlich gesagt auch ein Rätsel, weder chemisch, noch physikalisch betrachtet. So hoch sind in der Regel keine Oberflächentemperaturen, dass der Diesel oder das Hydrauliköl sich selbst entzündet ohne Druck. Selbst wenn es ein Selbstzünder ist :)

    interessant , dass die Rechtsprechung einen Anhänger durchaus in die Pflicht nimmt :https://www.verti.de/ratgeber/geaen…erversicherung/

    Na eigentlich nimmt die Rechtsprechung den Anhänger ja jetzt wieder weniger in die Pflicht. Vorher pauschal 50:50, jetzt zahlt ausschließlich Versicherung des Zugfahrzeugs, außer der Anhänger war nachweislich unfallfördernd oder gar alleine Schuld...dann wird aufgeteilt. Bei grüner Nummer kommt die Zugfahrzeugversicherung aber selbst in diesem Fall nicht aus, den Schaden zu regulieren.

    Ok. Dann hab ich ja alles richtig gemacht bei der Zulassung. 80kmh waren für mich Pflicht, da mein Wald 7 km entfernt ist. Da hab ich kein Bock mit max. 40kmh rum zu eiern. Übrigens ist das ein sehr gutes Anhängergundfahrgestell von Fa. Knott. Der liegt wie ein Brett.

    Kaskoversicherung benötige ich nicht, da er immer in der Garage verschlossen steht außerhalb der Nutzungszeit.

    Separate Versicherung ist nicht nötig. Steht nicht auf der Straße. Übrigens ja, normale Hänger sind sehr günstig in Versicherung und Steuer. ABER... Anhänger mit Sonderaufbauten (was es dann ja wäre), sind aber ca. 3 mal so teuer. Zumindest in der Versicherung.

    Ein Pferdeanhänger gilt, soweit ich weiß, auf für die Vers. als normaler Hänger, weil man damit ja auch alles andere transportieren kann.

    Ein Spaltanhänger nicht, der gilt als Sonderaufbau.

    Somit ist es für mich mit TÜV pflichtiger grüner Nummer die beste Lösung. Grüße

    Ja, also ich erfreue mich daran, keine Versicherungs- und Steuerpflicht zu haben, muss aber zum tüv.. Aber so ein Hänger kostet grad mal um die 24 Euro tüv Gebühr. Und da Neufahrzeug das erste mal tüv in 2027...

    Soviel gibt man ja schon fast für ein zweites Kennzeichen aus, wenn man den Hänger mit mehreren Fahrzeugen ziehen will, wie in meinem Falle.

    Ist 80 kmh Zulassung und Wiederholkennzeichen überhaupt möglich? Ich kenn die nur mit 25kmh.

    80kmh ist mir halt wichtiger.

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