Jepp rein rechtlich gesehen hat Maxxer vollkommen recht. Auch Privatpersonen können sich von bestimmten Pflichten freisprechen. Es wird zwar nicht gerne gehört, aber es gilt das BGB. Zunächst haben wir da mal den Verkauf an sich §433. Das gilt als Basis und hier ist auch nur von Käufer und Verkäufer die Rede, und nicht von gewerblich und privat. Gewerbliche Verkäufer werden Unternehmer genannt.
Demnach kann wenn ein Sachmangel §434 vorliegt, der Käufer entsprechend den Paragraphen 437 - 441 raussuchen, was ihm passt.
Es sei denn Du kannst § 442 (1) geltend machen. Will heißen, der Käufer wusste davon. Allerdings bist Du in der Beweißpflicht. Wäre jetzt natürlich porno, wenn im Kaufvertrag drin stehen würde, daß es in der Variomatik aus unbekannten Gründen geklappert hat. Und nicht der unhaltbare Spruch von gekauft wie gesehen.
Und da ist die Problematik, wenn der Käufer den Richter überzeugen kann, daß Du ihn nicht auf das Klappern hingewiesen hast und er das selbst nicht bemerkt hat, greift § 444, das wäre dann die arglistige Täuschung.
Das ganze Problem bei der Sache ist § 476. Der sagt im O-Ton, wenn etwas innerhalb von 6 Monaten kaputt geht, war es schon beim Kauf kaputt. Danach muß erst der Käufer Dir nachweisen, daß Du einen Fehler gemacht hast, davor bist Du - mal hart gesprochen - schuldig.
Und den ganzen Bereich mit Schadensersatz lasse ich jetzt mal außen vor.
Im übrigen gilt eine Verjährungsfrist für Sachmängel von 2 Jahren (BGB § 438 Abs. 1 / 3.). Wohlgemerkt es geht hier um den Käufer gesetzlich garantierte Gewährleistung. Das hat nichts mit Garantie zu tun, auch wenn das häufig verwechselt wird.
Wie dem auch sei. Ich will Dich jetzt nicht madig machen und drücke Dir beide Daumen, daß alles gut läuft und Du einen guten Anwalt hast, der Dir sagen kann, ob es sich lohnt, sich mit dem Käufer zu streiten, und nicht nur auf sein Honorar schielt. Und wenn die Angelegenheit beim Anwalt ist, hat man eh noch viel zeit, bis das Verhandelt wird.
Ansonsten: Mit einer kaputten Kurbelwelle kann man nicht fahren. Richtig, weiß jeder, aber Du musst das jetzt beweisen, daß der Käufer den Roller zu Schande gefahren hat. Vielleicht schon mal einen Gutachter konsultieren.
HINWEIS:
Mein vorstehender Text ist KEINE Rechtberatung. Es ist vielmehr einer Fingerübung für meine Prüfung zum Betriebswirt im nächsten Jahr. Der Text ist ganz oder in Auszügen nicht verwendbar. Ich stelle hier ausschließlich meine persönliche Meinung dar. Diese hat keine Rechtsgültigkeit.
Ich drücke Dir jedenfalls beide Daumen. Hier weicht mein persönliches Rechtempfinden vom Gesetzestext ab. Aber es gibt halt auch Fälle, wo es ganz gut ist, daß Privatpersonen genau so wie Gewerbliche in Regress genommen werden können. Betrifft dich jetzt aber nicht.