also war heute beim tüv und wollte meine felgen, nerv bars, drehgas und kawa zx7r auspuff eintragen.
antwort vom tüv: Drehgas, nerv bars und auspuff brauchen wir nicht eintragen, aber die felgen gehen gar nicht da sie nur ein festigkeitsgutachten haben.
Auspuff hat ein e-zeichen und es ist das kawasaki logo eingelasert.
Drehgas muss man nicht eintragen.
Nervbars sind nicht breiter wie das fahrzeug also muss man die auch nicht eintragen.
Dann nochmal zur nebelschlussleuchte: ne brauchen wir nicht hat er gemeint denn wenn man eine bräuchte müsste es in den papieren stehen.
Dann meine geilste antwort eines tüv prüfers: bezüglich der frage das in meinen papieren drin steht Empfehlung: Helmpflicht
also er würde keinen Helm aufsetzen es ist zwar seid 2004 Helmpflicht und vorher war diese eintragung eine vorraussetzung für die Hersteller. ABER: das müsste die Zulassungsstelle rauslöschen aus den papieren und wenn es noch drin steht KÖNNTE man es drauf anlegen bei einer kontrolle denn eine Empfehlung ist ja keine Pflicht
er meinte das würde dann wahrscheinlich sogar bis vor gericht geben wo man dann wahrscheinlich sogar recht bekommen würde weil wenn das in den papieren steht also hersteller eintrag dann braucht man das als unwissende privat person ja nicht anzweifeln.
Aber ich setz trotzdem einen Helm auf wegen der sicherheit.
MFG
Patrick